Angebote allein für Stall und Halle verleiten nur zu leicht dazu, das das Gesamtvolumen der Investitionen zu gering einzuschätzen.
Auch unzureichende Vorplanung führt zu Fehleinschätzungen der Gesamtbaukosten. Welche Kosten noch zusätzlich beim Pferdestallbau auf Sie zukommen, erläutert Helmrecht Boege, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.
Anlagen für die Pferdehaltung entstehen vorwiegend im Außenbereich nach § 35 BauBG. Eine der Voraussetzungen für ihre Privilegierung ist deshalb ihre Wirtschaftlichkeit. Klare Zielvorstellungen für die betriebliche und bauliche Entwicklung müssen die die ersten Schritte bei jeder Planung sein. Hierbei sollte nicht auf die Mitwirkung unabhängiger Berater verzichtet werden. Ein Vorentwurf unter Mitwirkung dieser Berater ist der nächste Schritt, um eine realistische Kostenschätzung vornehmen zu können und an vergleichbare Angebote zu kommen. Er dient auch dazu, zu einem möglichst frühen Zeitpunkt die Genehmigungsfähigkeit der Anlage prüfen zu können und Kosten für fehlplanungen zu vermeiden. Nur eine gute Vorplanung ermöglicht es, dem Leistungsumfang für ein Angebot umfassend und genau zu beschreiben und so die Vergleichbarkeit von Angerboten herzustellen.
Angebote mit pauschalen Kostenangaben sind nicht vergleichbar. Eine Aufschlüssung der Leistungen, wenn auch zunächst nicht unbedingt bis ins Detail, nach einem in der Angebotsanforderung vorgegeben Schema ermöglicht es, Unterschiede bei Kosten der Hauptgruppen und unterschiedliche bauliche Ausführungen sachgerecht zu bewerten. Nicht alle Leistungen können vorab genau kalkuliert werden. Das Angebot muss aber mindestens die Stundensätze enthalten und sollte, wenn zum Beispiel die Stellung bauseitiger Arbeitskräfte vorgesehen ist, den zu erwartenden Zeitaufwand angeben.
Zukunftsorientiert planen
Ein wirtschaftliche Ausführung erfordert ein bauliches Entwicklungskonzept. Nur eine zukunftsorientierte Planung kann verhindern, dass Fehlinvestitionen getätigt werden. Auf der Grundlage eines sogenannten Masterplanes ist es möglich, Standorte der einzelnen Baumaßnahmen und zeitliche Abläufe bei der Umsetzung des Vorhabens zweckmäßig festzulegen. Es ist sicher ein Fehler, nach dem Motto zu verfahren: „Erst mal Halle und Stall und dann sehen wir weiter“. Eine Anlage für die Pferdehaltung besteht nicht nur aus dem Stall. Schon bei diesem zeigen sich erhebliche Unterschiede durch unterschiedliche Ausführungsmöglichkeiten für Konstruktion, Gebäudehülle und Einrichtung. Einzelne Gewerke geben allein keinen Aufschluss über die Kostengünstigkeit der Baumaßnahme.
Der Anteil der tragenden Konstruktion oder der Dachhaut an den Gesamtbaukosten ist zum Beispiel vergleichsweise gering. Mehrkosten für diese Positionen erhöhen die Gesamtbaukosten oft nur unwesentlich und sind durchaus gerechtfertigt, wenn sie eine langfristig bessere Funktionalität der Gebäude ermöglichen. Oft können diese Mehrkosten dazu noch durch sinnvolle Einsparungen bei anderen Geweken kompensiert werden.
Eine Kostenschätzung der Gesamtbaumaßnahme setzt die Ermittlung der Kosten für eine komplette Erstellung durch Unternehmer vorraus. Nur dann lassen sich der mögliche Umfang von Eigenleistungen und andere Einsparungspotentiale realistisch einschätzen.
Die Baukosten je Platz sind zwar nicht allein entscheidend für die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens, aber doch von großem Einfluss. Beim Stall werden die Kosten je Platz durch eine Erhöhung des Pferdebestandes nicht wesentlich geringer, anders dagegen bei Halle, Führanlage oder Reitplatz. Zu den in der Tabelle angegebenen Kosten kommen noch die für die Hof- und Wegebefestigungen hinzu, die je nach erforderlicher oder zweckmäßiger Ausführung mit etwa 20 bis 50 €/m² veranschlagt werden können. Man soll sich nicht täuschen: Bei einer neuen Anlage kommen schnell 100 m² und mehr zusammen.
Bauumfang wirklich nötig?
Eine kritische Prüfung des erforderlichen Umfanges der Baumaßnahmen oder deren zeitlicher Abfolge ermöglicht durchaus erhebliche Einsparungen sowohl beim Gesamtinvestitionsvolumen als auch bei den Anfangsinvestiitionen. So kann beispielsweise zunächst auf einen Außenreitplatz verzichtet werden, wenn die Halle ausreicht. Oder es wird zunächst anstelle einer geschlossenen Halle nur ein überdachter Reitplatz gebaut. Die Erfordernis einer geschlossenen Halle ist sogar oft gar nicht mehr gegeben, wenn ein solcher Platz zur Verfügung steht. Auch Einzelausläufe (Paddocks), deren Zweckmäßigkeit von Fall zu Fall beurteilt werden muss, sind oft durchaus entbehrlich, wenn die Pferde intensiv reiterlich genutzt werden, Führanlagern zur Verfügung stehen oder ein stundenweiser Aufenthalt auf Gruppenausläufen ermöglicht wird. Einsparungen im Besonderen bei der Einrichtung, sind oft in ganz erheblichen Umfang ohne Nachteile für die Qualität der Ausführung möglich.
Eigenleistung sollte sich auf die Arbeiten beschränken, die mit eigenem technischen Gerät mit den erforderlichen fachlichen Kenntnissen und ohne Risiken für die Sicherheit bewerkstelligt werden können. Auch um dies zu beurteilen, ist der Masterplan zweckmäßig. Es bleibt genügend Arbeit übrig. Eigenleistung bei Gewerken mit hohen Risiken für die Sicherheit oder mit hohen Anforderungen an bautechnische Nachweise sollten tabu sein.
Schrittweise Entwicklung
Unsachgemäße und baukostensteigernde Auflagen im Genehmigungsverfahren können vermieden werden, wenn Bedenken schon im Vorfeld der Bauantragsplanung durch nachvollziehbare Begründungen ausgeräumt werden. Auch zu diesem Zweck ist ein zukunftsorientiertes bauliches Gesamtkonzept zweckmäßig und die frühzeitige Beteiligung der Landwirtschaftskammer hilfreich. In vielen Fällen ist es nicht zweckmäßig, ein umfangreiches Bauprogram in kurzer Zeit umzusetzen, erst recht nicht, wenn sich dann aus Kostengründen Nachteile bezüglich der Funktionalität der Anlage ergeben oder Abstriche bei der Qualität der Ausführung gemacht werden müssen. Oft ist es viel vorteilhafter, auf der Grundlage eines zukunftsorientierten betrieblichen und baulichen Gesamtkonzeptes eine schrittweise Entwicklung vorzunehmen und bei guter Funktionalität und guter Qualität der Ausführung, auch hinsichtlich der in ihrer Auswirkung auf die Einstaller nicht zu unterschätzenden Baugestaltung, die Anfangsinvestitionen gering zu halten und dadurch die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens sicher zu stellen.
Autor: Helmbrecht Boege, 08.05.2007
Quelle: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Abbildungen: Baukostenabschätzung (PDF 155 KB)