Neben ethischen Bedenken hob Weinmeister auch die wirtschaftlichen Nachteile eines möglichen Biopatentes hervor. "Wenn die Patentierung auf Pflanzen und Tiere zugelassen wird, bedeutet dies immense wirtschaftliche Nachteile für die Landwirtschaft", betonte er. Die Patentierung von landwirtschaftlichen Nutzpflanzen führe dazu, dass große marktbeherrschende Saatgutkonzerne ihre Marktmacht immer weiter ausbauen könnten. Dies gehe zu Lasten der mittelständischen Saatguterzeuger und der Landwirtschaft insgesamt.
Der Staatssekretär sprach sich vor dem Hintergrund, dass in Amerika der Verkauf von Klonfleisch erlaubt sei, zudem für ein Klonverbot von Nutztieren aus. "In Mitteleuropa gibt es derzeit keinen Fleischmangel. Ein Verkauf von Klonfleisch darf es daher nicht geben. Zudem besteht durch das Klonen langfristig die Gefahr der genetischen Verarmung der Nutztierbestände, weil nur das Erbgut weniger Einzeltiere vervielfältigt wird", sagte Weinmeister.