(Vetion). Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hat ein Verfahren gegen einen Schweinehalter eingestellt. Der Betrieb war wegen mutmaßlichen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz bei der Ferkelkastration angezeigt worden. Die "Albert Schweizer Stiftung für unsere Mitwelt" hatte dem Unternehmen zur Last gelegt, dort würden Ferkeln ohne Betäubung die Hoden herausgerissen. Die Stiftung meinte, dies durch Videos belegen zu können. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin stellte das Verfahren jetzt ein. Als Begründung führt die Behörde laut einem Bericht der "Märkischen Allgemeinen" an, dass eine Betäubung vom Gesetz für die Ferkelkastration nicht vorgesehen sei. Zudem schreibe das Gesetz nicht vor, wie die Kastration durchzuführen sei. Ein Gutachten des vorgelegten Videos ergab keine Anhaltspunkte dafür, dass die dort gezeigten Tiere älter als acht Tage waren. Über die vorgelegten Videos, die vor zwei Jahren entstanden, kam es zu einem weiteren Streit. Der Geschäftsführer des beschuldigten Unternehmens gab an, dass er die Aufnahmen damals zugelassen habe, um auf die fehlenden Alternativen zur betäubungslosen Kastration hinzuweisen.
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Staatsanwaltschaft stellt Verfahren wegen Ferkelkastration ein
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