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Bundeskartellamt gegen Mindestpreis für Rohmilch
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(Vetion). Das Bundeskartellamt hat eine Bewertung der von u.a. dem Deutschen Bauernverband (DBV) und dem Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM) geforderten Einführung eines Mindestpreises für Rohmilch vorgenommen und diese kritisch bewertet. Reine Preisempfehlungen könnten zwar nach Ansicht des Kartellamtes zulässig sein. Rechtlich schwierig würde es aber, wenn versucht würde, die Preisempfehlung durchzusetzen. Dann könnte es sich um eine unerlaubte Preisabsprache handeln. Auch aus anderen Aspekten wird ein Mindestpreis kritisch bewertet. So wird momentan 70 Prozent der Rohmilch in Deutschland von genossenschaftlich organisierten Molkereien erfasst. Diese geben ihre Erlöse oder Gewinne direkt an die Genossen weiter. Ein Mindestpreis könnte dazu führen, dass dies Molkereien einen höheren Preis an die Erzeuger zahlen müssen, als sie tatsächlich in der Lage sind zu leisten. Zudem wird darauf verwiesen, dass ein Mindestpreis die Reaktion auf Änderungen an den Weltmärkten behindern würde und der Milchlieferstreik aus dem Jahr 2008 habe gezeigt, dass ein gegen die tatsächlichen Marktbedingungen durchgesetzter Preis nicht langfristig erzielbar sei. Zudem würde ein Mindestpreis bestehende Wettbewerbsnachteile gegenüber ausländischen Molkereien weiter verschärfen.