Eine Biogasanlage ist auch dann im Außenbereich privilegiert zulässig, wenn der landwirtschaftliche Betrieb, der sie betreibt, überwiegend oder ausschließlich Biomasse erzeugt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem jüngsten Urteil zum landwirtschaftlichen Baurecht (BVerwGE 7 C 6.08) bestätigt.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt dieses Urteil. Damit werde der vereinzelt auftretenden Genehmigungspraxis Einhalt geboten, durch zu enge Auslegung die Privilegierung leerlaufen zu lassen. Das Bundesverwaltungsgericht begründete sein Urteil damit, dass bei der Änderung des Baugesetzbuches im Jahr 2004 ganz bewusst eine eigenständige Privilegierung von landwirtschaftlichen Biomasseanlagen geschaffen werden sollte, um dem Strukturwandel in der Landwirtschaft Rechnung zu tragen. Dieser Wille des Gesetzgebers dürfe nicht verletzt werden. Zuvor waren derartige Anlagen im Außenbereich nur dann erleichtert zulässig, wenn sie lediglich eine untergeordnete Rolle in der Bewirtschaftung des landwirtschaftlichen Betriebes einnahmen. (20.02.2009)