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Neuer DLG-Leitfaden für Klauenbäder erschienen
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(DLG). Die Deutsche Landwirtschaftliche Gesellschaft hat einen neuen Leitfaden über den richtigen Einsatz von Klauenbändern herausgegeben. Klauen- und Gliedmaßenerkrankungen stehen neben Fruchtbarkeitsstörungen und Eutererkrankungen an dritter Stelle der krankheitsbedingten Abgangsursachen beim Milchrind. Klauenbädern können sowohl prophylaktisch als auch therapeutisch eingesetzt werden, jedoch gilt es in beiden Fällen, einige Bestimmungen einzuhalten. So müssen alle Klauenbäder, die zum Zwecke der Behandlung oder Vorbeugung von Klauenerkrankungen am Tier angewendet werden, vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zugelassene Arzneimittel sein. Aktuell gibt es in Deutschland jedoch keine Klauenbäder, die als Tierarzneimittel zur Bekämpfung von Klauenerkrankungen zugelassen sind. Im Falle eines begründeten "Therapienotstandes" kann der Tierarzt jedoch ein Klauenbad einsetzen, das in einem EU-Mitgliedsstaat als Tierarzneimittel zugelassen ist. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, auf tierärztliche Verschreibung ein Klauenbad in einer öffentlichen Apotheke herstellen zu lassen. Als Reinigungs- und Pflegemittel dürfen Klauenbäder dagegen nur dann bezeichnet werden, wenn sie keine apothekenpflichtigen Stoffe enthalten und ausschließlich äußerlich am Tier zur Reinigung und Pflege angewendet werden. Für die Praxis bedeutet dies, dass sie keine Stoffe wie Kupfer- und Zinksulfat oder Formaldehyd enthalten dürfen. In dem Leitfaden der DLG werden Klauenbäder nach ihrem Zweck und ihren Wirkstoffen übersichtlich voneinander abgegrenzt und die Einsatzmöglichkeiten beschrieben. Die DLG rät den Landwirten jedoch in erster Linie, vor allem die Ursachen der Klauenerkrankungen zu bekämpfen. Dazu gehören unter anderem eine regelmäßige professionelle Klauenpflege, saubere Laufflächen, trockene Liegeflächen, eine wiederkäuergerechte Fütterung sowie die Gestaltung tiergerechter Haltungsbedingungen.