Bundesverwaltungsgericht kippt Urteil des OVG Lüneburg
(BFL). Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg, dass eine erteilte Baugenehmigung zum Neubau eines Ferkelaufzuchtstalles für 1 920 Ferkel, drei Futtermittelsilos und eines Güllebehälters für rechtswidrig erachtete, weil Immissionswerte unter strenger Anwendung der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) herangezogen wurde, hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) nun aufgehoben.
In seiner Urteilsbegründung hatte das OVG ausgeführt, das jedes neue Bauvorhaben daraufhin überprüft werden muss, ob es mit den geltenden Vorschriften in Einklang stehe, und zwar unabhängig davon, ob sich die vorhandene Situation "zum Schlechten" verändere oder - wie in diesem Fall - sogar leicht verbesserte.
Dem Urteil widersprach das BVerwG und begründete dies damit, dass OVG-Urteil verletze Bundesrecht. Zur Entscheidung in der Sache bedarf es weiterer tatsächlicher Feststellungen. Das OVG hat sein Urteil auf eine übermäßig strikte Anwendung der GIRL getroffen, durch welche das Baurecht der Landwirte unverhältnismäßig eingeschränkt wird. Zwar muss jeder der ein Gebäude baut Rücksicht auf seine Nachbarn nehmen und z.B. Gerüche vermeiden, aber zur Beurteilung der Zumutbarkeit kann die Girl nur als Orientierungshilfe herangezogen werden, aber wiederum nicht so strikt, dass das Baurecht ausgeklammert wird. Dabei ist in geruchsbelasteten Gebieten ein landwirtschaftliches Bauvorhaben i. d. R. schon dann zulässig, wenn sich die Geruchssituation nicht verschlechtert. Der Fall wurde unter Beachtung dieser Kriterien zur Neubewertung an das OVG zurück verwiesen.
Quelle: BVerwG, Urteil vom 27.06.2017 - 4 C 3.16
Anm. d. Red: In der Praxis wir dann von einer "Verbesserungsgenehmigung" gesprochen, wenn durch eine Erweiterung eines landwirtschaftlichen Betriebes eine Verbesserung der Gesamtsituation eintritt, z.B. durch den Einbau von Abluftfiltern oder sonstigen Maßnahmen.