(BFL). In den Gesetzen zur Energie- und Stromsteuer wird vielfach darauf Bezug genommen, dass Anträge auf "amtlich vorgeschriebenem Vordruck" zu erfolgen haben. Die bisher in diesem Punkt eher großzügige Praxis der Hauptzollämter gehört nunmehr der Vergangenheit an.
Die Hauptzollämter lehnen zum Teil Anträge mit der Begründung ab, dass kein amtlicher Vordruck verwendet worden sei. Es ist daher sicherzustellen, dass die aktuellen amtlichen Vordrucke bei der Beantragung von Erstattungen Verwendung findet. Die Vordrucke sind im Internet verfügbar unter www.zoll.de .
Eine Zusammenstellung aller wesentlichen Vordrucke mit Rechtsstand Dezember 2008 findet sich natürlich auch im "Energie- und Stromsteuer - Erstattungsleitfaden" des Verbandes für Wärmlieferung e.V., erhältlich unter www.energiecontracting.de .
Weitere Informationen sind unter http://www.energiecontracting.de erhältlich.