(ZDS). Die Länder Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben per Erlass die Regelungen zur Abluftreinigung in Tierhaltungsanlagen verschärft. Die Auflagen sind umstritten. Nicht nur weil ein Risikopotential unterstellt wird, das juristisch kaum Bestand hat, sondern auch, weil der Stand der Technik angezweifelt wird und die Inbetriebnahme sowie der nachträgliche Einbau unwirtschaftlich ist und damit viele landwirtschaftliche Betriebe zur Aufgabe zwingt.
Berechnungen des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie stellen die Wirtschaftlichkeit gänzlich in Frage. Der Energieaufwand und die damit verbundenen Emissionen für den Betrieb einer Reinigungsanlage, seien um ein Vielfaches größer, als die Emissionseinsparung auf dem Betrieb.
"Für den Betrieb von Abluftreinigungsanlagen wird die Emission von CO2 demnach allein durch den zusätzlichen Strombedarf um 27,4 kg/(TP*a) erhöht. Die Treibhausgas-Bilanz fällt mit einem Mehrausstoß von 16,8 kg CO2-Äquivalenten allein bei Betrachtung der eingesetzten Elektroenergie deutlich negativ aus!"