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KTBL-Heft gibt Tipps zur Emissionsminderung in der Praxis
(KTBL). Die nationalen Minderungsziele der Bundesregierung für Treibhausgase sind nur durch eine drastische Reduzierung der Emissionen in allen Bereichen zu realisieren. Das Heft soll Landwirte dabei unterstützen, einen Beitrag zur langfristig anvisierten Halbierung der Treibhausgasemissionen Deutschlands zu leisten. Landwirtschaftliche Produktionsverfahren bieten zahlreiche Ansatzpunkte für eine wirkungsvolle Treibhausgasminderung. Vor allem die Verbesserung der Stickstoffausnutzung sollte hier im Fokus stehen. Weitere Maßnahmenfelder, für die im Heft Einzelmaßnahmen dargestellt werden, sind Ertrags- bzw. Leistungssicherung und Verlustminimierung, der Erhalt und Aufbau von Humus sowie die Verringerung des Energieaufwands. Zusätzlich zur Minderung der Treibhausgasemissionen ergeben sich in vielen Fällen positive Effekte für andere Umweltziele und Schutzgüter, wie Biodiversität, Luftreinhaltung und Gewässerschutz, oder für das Tierwohl. Einige Maßnahmen ermöglichen eine Kosteneinsparung, z.B. durch eine Verringerung des Mineraldüngereinsatzes, sodass sich Klimaschutz auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten für den Einzelbetrieb auszahlen kann. Weitere Informationen und Bestellung.
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(LPD). Mit einem deutlich geringeren Mittelvolumen und einer Vielzahl an Konditionen im Kleingedruckten, aber einem neuen Angebot startet Mitte September eine neue Runde der Agrarinvestitionsförderung. Das Landvolk Niedersachsen weist Landwirte auf die Möglichkeit hin, einen Teil der betrieblich notwendigen Anpassungen an die Vorgaben der neuen Düngeverordnung mit Hilfe der Förderung umzusetzen. So sind unter anderem Gülle- und Festmistlager förderfähig, aber auch moderne Ausbringungsgeräte mit sogenannten Schleppschuhverteilern oder zur direkten Einarbeitung der Gülle. Neu aufgenommen hat das Land die Förderung von Maschinen und Geräten zur mechanischen Unkrautbekämpfung. Allerdings müssen die Geräte dann über eine elektronische Reihenführung wie GPS, Ultraschall oder optische Sensoren verfügen. Mit diesem Angebot dürften bevorzugt Biobetriebe angesprochen werden, aber auch konventionelle Ackerbauern setzen diese Technik zur Unkrautbekämpfung beispielsweise im Kartoffel- oder Zuckerrübenbau ein.
Unter dem Strich allerdings bezeichnet das Landvolk das Agrarinvestitionsförderprogramm, kurz AFP, als eher enttäuschend. In seinen guten Zeiten galt es als Konjunkturprogramm für den ländlichen Raum, denn jeder Euro, den das Land als Zuschuss gab, wurde durch die Landwirte nahezu verfünffacht – der Fördersatz liegt bei 20 bis 40 Prozent. So profitierten vor fünf Jahren 500 Landwirte von einem Fördertopf, der mit 44 Mio. Euro ausgestattet war, 2015 erhielten 70 Landwirte in der Summe acht Mio. Euro. Aktuell steht eine Gesamtsumme von zehn Mio. Euro bereit. Anträge für das AFP sind zwischen dem 14. und 28. September an den Geschäftsbereich Förderung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu richten, die Unterlagen zur Antragstellung stellt die Kammer auf ihrer Homepage bereit. (LPD 60/2017)
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(LWK NRW). Höhepunkt für die nordrhein-westfälischen Schäfer sind die NRW-Schaftage, die am Mittwoch und Donnerstag, 23. und 24. August, im Versuchs- und Bildungszentrum Landwirtschaft Haus Düsse der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen im Kreis Soest stattfinden. Mit Verkaufs- und Informationsständen, verschiedenen Wettbewerben sowie einem umfangreichen Angebot an Zuchtschafen wird Schafhaltern ein interessantes Programm angeboten.
Die Schaftage werden bereits am Dienstag, 22. August, um 15 Uhr mit der Körung der Böcke der Rassen Texel, Dorper und Ostfriesisches Milchschaf eingeläutet. Der Mittwoch beginnt um 8.30 Uhr mit der Prämierung der Rassen Ostfriesisches Milchschaf, Texel und Dorper. Die Auktion ist am selben Tag um 14 Uhr vorgesehen. Der Donnerstag startet nach dem Auftrieb von 7 bis 8 Uhr mit der Körung und Prämierung aller anderen in NRW gezüchteten Rassen. Daran schließt sich der Verkauf von Zuchtschafen der Wirtschaftsrassen an. Die Auktion der Fleischschafrassen um 15 Uhr findet nur dann statt, wenn genügend Zuchtschafe der Rassen gemeldet werden. An beiden Tagen werden Fachausstellungen rund um Schafe veranstaltet, ergänzt durch ein bunt gemischtes Programm.
Darüber hinaus sind weitere Veranstaltungen, wie Vorträge, Demonstrationen und Wettbewerbe geplant. Schafhalter haben an beiden Tagen die Möglichkeit, kleine Mengen weißer Wolle abzugeben. Abgerundet wird die Veranstaltung durch den Wettbewerb im Hüten mit Koppelgebrauchshunden, bei dem der Landesmeister ermittelt wird.
Anmeldungen zu den Wettbewerben nimmt die Geschäftsstelle des Schafzuchtverbandes entgegen, Telefon: 02945 / 989-450. Weitere Informationen gibt es unter www.schafzucht-nrw.de einschließlich der Kataloge zum kostenlosen Herunterladen. Gegen eine Schutzgebühr von 3 Euro zuzüglich Versandkosten können die Kataloge auch über die Geschäftsstelle des Schafzuchtverbandes bestellt werden.
http://www.schafzucht-nrw.de/pages/index.php?section=schaftage_vorankuendigung
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(LWK NRW). Das Versuchs- und Bildungszentrum Landwirtschaft Haus Düsse der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen im Kreis Soest hat jetzt die Ergebnisse seiner Versuche 2016 in einem Bericht veröffentlicht. Zahlreiche Fragen rund um die Haltung und Fütterung von Rindern, Schweinen, Schafen und Geflügel konnten durch eine Vielzahl von Versuchen beantwortet werden. Der Bericht beinhaltet auch die Ergebnisse der umfangreichen Ackerbauversuche und die Arbeit des Zentrums für Nachwachsende Rohstoffe, das Haus Düsse angegliedert ist.
52 000 Gäste besuchten im vergangenen Jahr das Versuchs- und Bildungszentrum. Die Zahl der Übernachtungen stieg auf mehr als 27 000 Besucher.
Der Jahresbericht des Landwirtschaftszentrums Haus Düsse steht unter www.duesse.de zum Herunterladen zur Verfügung, kann aber auch in gedruckter Form im Versuchs- und Bildungszentrum Landwirtschaft Haus Düsse erworben werden.
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(LPD). Das bundesdeutsche Grundstücksverkehrsrecht zeigt wesentlich mehr Wirkung, als seine Kritiker Glauben machen wollen. Ein Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) zum Vorkaufsrecht der Niedersächsischen Landgesellschaft (NLG) betont den Schutz der Agrarstruktur vor dem Zugriff nichtlandwirtschaftlicher Interessenten. Nach Einschätzung des Landvolkes Niedersachsen ist es abwegig, diesen Beschluss zum aktuellen Recht auf der Suche nach Bestätigung für einen misslungenen Gesetzentwurf zu nutzen. Dies war nicht Gegenstand des Verfahrens. „Eine Fortschreibung des über Jahre bewährten Grundstücksverkehrsrechtes kann nur durch geeignete und rechtssichere Ansätze erfolgen. Der in Niedersachsen vorgelegte Entwurf eines Agrarstruktursicherungsgesetzes leistet dies jedoch nicht“, sagt Landvolkvizepräsident Albert Schulte to Brinke.
In dem zu entscheidenden Fall wollte ein Bankkaufmann rund 80 Hektar land- und forstwirtschaftliche Flächen zum Preis von 1,45 Mio. Euro erwerben. Der Kaufvertrag wurde durch den Grundstücksverkehrsausschuss versagt, das hoheitliche Vorkaufsrecht durch die NLG ausgeübt. Das Amtsgericht Hameln bejahte die Entscheidung, das Oberlandesgericht in Celle sah dies in der Revision anders. Letztlich bestätigte der BGH die Versagung des Kaufvertrags und die Ausübung des Vorkaufsrechts. Er betont den Schutz der Agrarstruktur nach dem geltenden Recht. Grund und Boden sollen demnach in erster Line Landwirten zugutekommen und müssen denjenigen vorbehalten bleiben, die selbst wirtschaften. Der Produktionsfaktor Fläche stehe nicht in unbegrenztem Umfang zur Verfügung. Der BGH sah vielmehr eine ungesunde Bodenverteilung durch die Veräußerung an einen Bankkaufmann gegeben, während zugleich ein erwerbs- und aufstockungswilliger Landwirt die Flächen dringend benötigt.
Die Entscheidung lehnt eine rein schematische Betrachtung ab und verweist auf die notwendige Abwägung im Einzelfall. Eine Bestätigung für die Änderung des Grundstücksverkehrsrechts durch das geplante Niedersächsische Agrarstruktursicherungsgesetz lässt sich dem Wortlaut der Entscheidung nicht entnehmen, der niedersächsische Entwurf eines Agrarstruktursicherungsgesetzes hätte dem Landwirt den Schutz nicht bieten können. Die konsequente Anwendung des bisherigen Grundstücksverkehrsgesetzes durch den BGH dagegen unterstützt den Schutz landwirtschaftlicher Flächen vor dem Zugriff durch Nichtlandwirte und stärkt das Vorkaufsrecht der Landwirte. Das oberste Gericht stellt an Neueinsteiger strenge Anforderungen. Allein die ernsthafte Absicht, Landwirt werden zu wollen, reicht dem Gericht dafür nicht aus. (Quelle: LPD 57/2017)
Weitere Informationen:
Pressemitteilung des Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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Bundesminister Schmidt zeichnet ehemaligen KTBL-Präsidenten Professor Jungbluth mit Bundesverdienstkreuz am Band aus
(KTBL). Am 27. Juli wurde Prof. Dr. Thomas Jungbluth, Leiter des Fachgebietes Verfahrenstechnik der Tierhaltungssysteme an der Universität Hohenheim und langjähriger Präsident des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e.V. (KTBL), mit dem Verdienstkreuz am Bande ausgezeichnet. Christian Schmidt, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, hob in seiner Laudatio die wissenschaftliche und ehrenamtliche Leistung von Prof. Jungbluth hervor: „Als Präsident des KTBL und mit seiner Forschungsarbeit hat sich Prof. Dr. Jungbluth mit großem Einsatz um die deutsche Landwirtschaft verdient gemacht. Ich danke ihm für die stets konstruktive wissenschaftliche Unterstützung. Prof. Dr. Jungbluth hat wichtige Impulse für die Stärkung der gesellschaftlichen Akzeptanz der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung in Deutschland gesetzt“, so Schmidt.
Gewürdigt wurde damit sein außerordentliches Engagement in der zukunftsweisenden Weiterentwicklung von Haltungstechnik in der Nutztierhaltung und das fachübergreifende Denken in Belangen des Umwelt- und Tierschutzes. Über zwei Jahrzehnte engagierte Prof. Jungbluth sich weit das übliche Maß hinaus im Ehrenamt des KTBL.
Zu seinen Aktivitäten im KTBL zählte insbesondere die weit vorausschauende Erarbeitung von Emissionsfaktoren für Ammoniak verbunden mit den intensiven Arbeiten zur Definition der besten verfügbaren Technik (BVT), die Ende der 90er-Jahre als BVT-Merkblatt herausgegeben wurden. Unter seiner Präsidentschaft leiteten die KTBL-Arbeitsgremien schon früh die ersten Forderungen ab, dass neben dem Umweltschutz, insbesondere im Zusammenhang mit den Emissionen klima- und umweltrelevanter Gase, auch der Tierschutz betrachtet bzw. bewertet werden muss. Dadurch wurde insbesondere in Deutschland, aber auch in Nachbarländern wie den Niederlanden, Belgien und Dänemark, dieses Thema einer breiten fachlichen Diskussion unterzogen und Gegenstand vertiefender wissenschaftlicher Untersuchungen. Deutschland hat sich somit als innovativer und zukunftsorientierter Standort für die moderne Landwirtschaft profiliert.
Konsequent weitergedacht und in der ehrenamtlichen KTBL-Arbeit weiterentwickelt ergab sich hieraus der nationale Bewertungsrahmen Nutztierhaltung – einer in dieser Form einzigartigen Zusammenstellung von in Fachgruppen abgestimmten Bewertungskriterien und Bewertung von über 100 Haltungsverfahren für Nutztiere hinsichtlich der Umweltwirkungen und der Tiergerechtheit. Dieser Bewertungsrahmen versachlicht die Diskussion in Deutschland an der Grenze zwischen Wissenschaft und Politik sowie im Konfliktfeld Umweltschutz und Tiergerechtheit. Auf europäischer Ebene ist er beispielgebend für die Umsetzung wissenschaftlicher Ergebnisse in die Praxis. Seit 1993 ist Prof. Jungbluth Mitglied im KTBL-Hauptausschuss und war mehrfach als Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Nutztierhaltung und Vorsitzender in verschiedenen Arbeitsgruppen aktiv. Von 2001 bis 2017 war er Präsident des KTBL. Über den ehrenamtlichen Einsatz im KTBL hinaus war Professor Jungbluth Mitglied und Gründungsvorstand von 2010 bis 2014 der Dafa (Deutsche Agrarforschungsallianz) sowie langjähriger Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Landtechnik und Ländliches Bauwesen Baden-Württemberg e.V. In diesen Gremien bewegte er die Themen, die ihn im KTBL beschäftigten, auf der regionalen und wissenschaftlichen Ebene weiter.
Am 27. Juli wurde Prof. Dr. Thomas Jungbluth, Leiter des Fachgebietes Verfahrenstechnik der Tierhaltungssysteme an der Universität Hohenheim und langjähriger Präsident des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e.V. (KTBL), mit dem Verdienstkreuz am Bande ausgezeichnet. Christian Schmidt, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, hob in seiner Laudatio die wissenschaftliche und ehrenamtliche Leistung von Prof. Jungbluth hervor: „Als Präsident des KTBL und mit seiner Forschungsarbeit hat sich Prof. Dr. Jungbluth mit großem Einsatz um die deutsche Landwirtschaft verdient gemacht. Ich danke ihm für die stets konstruktive wissenschaftliche Unterstützung. Prof. Dr. Jungbluth hat wichtige Impulse für die Stärkung der gesellschaftlichen Akzeptanz der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung in Deutschland gesetzt“, so Schmidt.
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(LPD). Die Einhaltung von EU-Standards und zusätzlichen Auflagen verursacht den deutschen Landwirten Kosten in nicht unerheblicher Höhe. Das ist das erste Zwischenergebnis einer Studie von Dr. Steffen Noleppa vom Forschungsinstitut HFFA Research und Prof. Helmut Karl von der Universität Bochum, die der Deutsche Bauernverband vergangene Woche vorgestellt hat. Angegeben werden danach Kosten in einer Größenordnung von 4,6 Mrd. Euro. Die Analyse belegt nach Einschätzung des Verbandes, in welchem Umfang die Landwirtschaft öffentliche Güter bereitstellt. In offenen Märkten sind die europäischen und deutschen Standards „öffentliche Leistungen mit Wert“, betont der Deutsche Bauernverband und wünscht sich mit der Studie einen Beitrag zur Versachlichung der Debatte um die Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Endgültige Ergebnisse der Studie werden im Herbst erwartet.
Im Einzelnen hat die Studie die von der deutschen Landwirtschaft zu tragenden Mehrkosten und Mindererlöse analysiert, die in Folge der Einhaltung europäischer Umweltstandards und zusätzlicher Auflagen in den Bereichen Gewässerschutz, Düngung, Pflanzenschutz, Tierhaltung, Cross Compliance und Greening anfallen. Die beiden Wissenschaftler betonten, dass der Betrag noch vorsichtig gerechnet sei, weil nicht alle tatsächlich relevanten Standards eingeflossen seien. So fehlten unter anderem die erwarteten verschärften Emissionsschutzauflagen, die Auswirkungen des Mindestlohns und die Auswirkungen erhöhter nationaler Tierhaltungsstandards. Der DBV fordert, dass die bislang analysierte Kostenbelastung bei der GAP-Weiterentwicklung berücksichtigt werden sollte. Der Verband erinnerte an seine Forderung zur Bundestagswahl, die „Standards mit Augenmaß“ anmahnt. Die Landwirtschaft müsse ihre Wettbewerbsfähigkeit in global offenen Märkten beweisen. So gehen die Wissenschaftler nach Auswertung der bereits vorliegenden Daten allein bei der Wasserrahmenrichtlinie von Mehrkosten in Höhe von hochgerechnet 1,4 Mrd. Euro aus. Wegen der neuen Düngeverordnung rechnen sie mit Erfüllungskosten der Wirtschaft von mehr als 190 Mio. Euro, auf sektoraler Ebene mit 0,5 Mrd Euro. (Quelle: LPD 48/2017)
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(DLG). Zum 1. Juli 2017 übernimmt Stefano Mastrogiovanni die Geschäftsführung des DLG-Testzentrums Technik und Betriebsmittel in Groß-Umstadt. Mastrogiovanni (35) bringt umfangreiche Erfahrungen aus den Bereichen Prüfen, Testen und Zertifizieren mit. Nach Abschluss seines Studiums der Fahrzeugtechnik an der Fachhochschule Dortmund zog es ihn 2006 beruflich in den Münchener Raum. Dort war er zunächst zwei Jahre in der Gesamtfahrzeugerprobung für den Ingenieurdienstleister Bertrandt AG tätig und testete bei einem Münchener Automobilhersteller Prototypen und Vorserienfahrzeuge auf Herz und Nieren. Im Anschluss daran arbeitete er bei der TÜV SÜD Automotive GmbH im Bereich der Fahrzeugtypprüfung und absolvierte dort auch die Sachverständigenausbildung. Im Jahr 2010 wechselte Mastrogiovanni zur SGS-TÜV Saar GmbH in München, wo er maßgeblich beim Aufbau des vom Kraftfahrt-Bundesamt benannten Technischen Dienstes beteiligt war. Ab 2012 leitete er ein Homologationsteam in Düsseldorf.
Die DLG prüft seit über 130 Jahren Landtechnik und Betriebsmittel. Mit ihren Prüfungen in den Bereichen Fahrzeugtechnik, Innen- und Außenwirtschaft sowie Betriebsmittel, Forst-, Kommunal- und Gartentechnik zählt das DLG-Testzentrum Technik und Betriebsmittel zu den international bedeutendsten Prüforganisationen. Seine mehr als 4.000 Prüfberichte und Testergebnisse geben Landwirten klare Orientierung – über Landtechnik ebenso wie über Mischfutter, Siliermittel, Düngekalk oder Mittel zur Reinigung, Desinfektion und Euterhygiene. Die Methoden und Testprofile sind praxisbezogen, herstellerunabhängig und von neutralen Prüfungskommissionen erarbeitet. Sie beruhen auf modernsten Messtechniken und Prüfeinrichtungen, auch internationale Standards und Normen werden berücksichtigt.
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(BFL). Christina Schulze Föcking (40), Vorsitzende des CDU-Bundesfachausschusses Landwirtschaft und Ländliche Räume, wird im neuen Kabinett von Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet Ministerin und das Ministerin für Umwelt und Landwirtschaft führen.
In ihrem Wahlkreis Steinfurt I erzielte sie bei der Landtagswahl etwas mehr als 53 % der Erststimmen.
Christina Schulze Föcking, verheiratet und zwei Kinder, ist Staatlich geprüfte Landwirtin und bewirtschaftet mit ihrem Mann in Steinfurt einen landwirtschaftlichen Betrieb. 2010 wurde sie erstmals direkt in den Düsseldorfer Landtag gewählt. Bei den Landtagswahlen im Mai 2012 und 2017 wurde Christina Schulze Föcking ebenfalls direkt gewählt.
Hier ein Statement mit Positionen zum ländlichen Raum und der Landwirtschaft:
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(DLG). Auf den ersten bundesweiten Öko-Feldtagen unterzeichneten am 21. Juni 2017 die DLG (Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft e.V.) und das Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL Deutschland e.V.) einen Kooperationsvertrag. Darin formulieren beide Vereine Grundsätze einer zukünftigen Zusammenarbeit. Als erstes Themenfeld der fachlichen Kooperation wurde die gegenseitige Unterstützung bei den jeweils eigenständigen Öko-Feldtagen und den DLG-Feldtagen vereinbart.
„Ernährungssicherheit, Tierwohl, Artenvielfalt, Grundwasserschutz und Klimawandel beschreiben ein Spannungsfeld erheblicher Herausforderungen für die Landwirtschaft als Ganzes“, erklärt DLG-Präsident Carl-Albrecht Bartmer bei der Unterzeichnung auf der Hessischen Staatsdomäne Frankenhausen. „Dies erfordert gemeinsames Nachdenken und Kooperationen für nachhaltige Zukunftslösungen, eine Aufgabe, der sich FiBL und DLG stellen.“
„Stärken bündeln, Gemeinsamkeiten herausstellen, Eigenständigkeit bewahren“, auf dieser Basis sieht Dr. Robert Hermanowski, Geschäftsführer FiBL Deutschland e.V., einen guten Start für die Zusammenarbeit mit der DLG.
Auf den bundesweiten Öko-Feldtagen, die erstmals vom 21. bis 22. Juni 2017 auf der Domäne Frankenhausen stattfanden, unterstützte die DLG den Bereich der Maschinenvorführungen. Im Gegenzug engagiert sich FiBL Deutschland e.V. beim Öko-Spezial der DLG-Feldtage 2018 in Bernburg-Strenzfeld. Weitere Felder der Zusammenarbeit sind denkbar bei den Themen Fortbildung, Tierwohl und Nachhaltigkeitsbewertung.