Aktuelle Nachrichten
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Die aktuellen BFL-News
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(ZDS). Die Länder Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben per Erlass die Regelungen zur Abluftreinigung in Tierhaltungsanlagen verschärft. Die Auflagen sind umstritten. Nicht nur weil ein Risikopotential unterstellt wird, das juristisch kaum Bestand hat, sondern auch, weil der Stand der Technik angezweifelt wird und die Inbetriebnahme sowie der nachträgliche Einbau unwirtschaftlich ist und damit viele landwirtschaftliche Betriebe zur Aufgabe zwingt.
Berechnungen des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie stellen die Wirtschaftlichkeit gänzlich in Frage. Der Energieaufwand und die damit verbundenen Emissionen für den Betrieb einer Reinigungsanlage, seien um ein Vielfaches größer, als die Emissionseinsparung auf dem Betrieb.
"Für den Betrieb von Abluftreinigungsanlagen wird die Emission von CO2 demnach allein durch den zusätzlichen Strombedarf um 27,4 kg/(TP*a) erhöht. Die Treibhausgas-Bilanz fällt mit einem Mehrausstoß von 16,8 kg CO2-Äquivalenten allein bei Betrachtung der eingesetzten Elektroenergie deutlich negativ aus!"
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Hessen bringt Antrag zum Ausstieg aus der ganzjährigen Anbindehaltung in den Bundesrat ein. Übergangsfrist soll insbesondere kleinen, familiengeführten Betrieben die nötigen Änderungen und Entwicklungen ermöglichen.
(BFL). „Die ganzjährige Anbindehaltung entspricht nicht den heutigen Standards, die an das Tierwohl in der Landwirtschaft gelegt werden“, betont Hessens Landwirtschaftsministerin Priska Hinz. Deshalb hat Hessen eine Initiative für die Beendigung der ganzjährigen Anbindehaltung in den Bundesrat eingebracht. Für eine tiergerechte Haltung von Rindern ist es erforderlich, den Tieren genügend Bewegungsraum zu bieten. Eine ständige Anbindung verhindert das Abliegen und Aufstehen der Tiere. Es schränkt zudem andere wichtige Bedürfnisse wie die eigene Körperpflege oder den Kontakt zu Artgenossen erheblich ein. „Haltungssysteme, in denen Tiere ständig angebunden stehen und leben müssen, sind besonders belastend und einschränkend für die betroffenen Tiere. Das wollen wir ändern“, so Ministerin Hinz weiter.
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(BFL). Mit der so genannten NEC-Richtlinie sollen deutlich strengere Vorgaben zur Luftreinhaltung in Europa erlassen werden. Diesem Plan der EU-Kommission hat vor zwei Wochen das Europäische Parlament zugestimmt. Der folgende Beitrag des Landvolk Niedersachsen erläutert, welche Auswirkungen sich für die Landwirtschaft mit Blick auf Ammoniak ergeben könnten.
"Jedem EU-Mitgliedstaat wird in der NEC-Richtlinie eine genau festgelegte nationale Obergrenze für den Ausstoß (Emission) verschiedener Luftschadstoffe verordnet. Spätestens 2030 muss Deutschland die geplanten neuen Obergrenzen einhalten. Im Vergleich zu anderen Ländern ist die deutsche Landwirtschaft besonders stark bei den Reduktionen für Ammoniak (NH3) betroffen. Diese sollen um 39 % gegenüber dem Referenzjahr 2005 gemindert werden, d. h. eine Obergrenze von etwa 407 Kilotonnen (kt) NH3 jährlich.
Schwachstelle Stall
Nach der jüngsten Mitteilung an die EU für das Jahr 2013 liegt derzeit der NH3-Ausstoß in die Atmosphäre bei 671 kt. 94 % bzw. 633.000 t NH3 werden direkt der Landwirtschaft zugerechnet (siehe Tabelle), fast die Hälfte davon der Milchvieh- und Rinderhaltung. Wesentliche Ursache sind Verluste beim Umgang mit Gülle, Jauche und Mist, also im Stall, während der Lagerung und bei der Ausbringung. Auf die Weidehaltung entfielen 2013 dagegen gerade einmal 1,3 % bzw. 8 kt. Gasförmiges Ammoniak kann auf dem Feld auch nach Mineraldüngung entweichen, vor allem bei harnstoffhaltigen Düngemitteln. 2013 sollen so bundesweit über 146 kt NH3 oder 23 % aller landwirtschaftlichen Emissionen freigesetzt worden sein. Die hohe Verlustrate von Harnstoffdüngern ist für Düngeexperten nicht nachvollziehbar und wird aktuell wissenschaftlich neu geprüft.
Grundsätzlich bestehen zahlreiche technische Möglichkeiten, Ammoniakverluste in der Tierhaltung zu minimieren. Teilweise sind diese bereits verpflichtend, wie z. B. die unverzügliche Einarbeitung von Gülle und Gärresten oder Behälterabdeckung bei Tierhaltungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Nach ersten Abschätzungen können die NH3-Verluste bei Beachtung folgender Vorgaben zusätzlich um ca.115 kt verringert werden:
- Ausbringung von Wirtschaftsdünger auf unbestellte Flächen nur mit Direkteinarbeitungsverfahren (z. B. Güllegrubber) oder mit Einarbeitung in weniger als einer Stunde nach Beginn der Ausbringung
- Verbot von Prallverteilern; Ausbringung auf bestellte Ackerflächen oder Grünland nur noch mit Schleppschlauch oder -schuh
- Einbau von Abluftwäschern - auch nachträglich in bestehende Ställe - bei Tierhaltungen mit mehr als 2.000 Mastschweinen, 750 Sauen oder 40.000 Masthähnchen.
In der Bundesregierung gibt es bereits den Vorschlag, diese Maßnahmen über die Düngeverordnung und die so genannte TA Luft verbindlich vorzuschreiben. Eine lückenlose Umsetzung der rechnerischen Minderung von maximal 17 % wird bis 2030 kaum machbar sein, insbesondere wegen der unverhältnismäßigen Kosten einer Altgebäudenachrüstung oder bei natürlichen Grenzen der Ausbringungstechnik wie in Hanglagen. Um tatsächlich in Reichweite des Zielwertes zu kommen, wären erhebliche weitere Anstrengungen erforderlich.
Kleine Höfe gefährdet
So gehen die Wissenschaftler davon aus, dass eine verpflichtende Zugabe von Ureasehemmstoffen zu allen harnstoffhaltigen Mineraldüngern 69 kt oder etwa 10 % Minderung erbringen würden. Soll Deutschland eine Minderung über dem EU-Durchschnitt von ca. 27 % hinaus akzeptieren, müssten zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden. Dazu zählen z. B. die Nachrüstung von Abluftwäschern auch bei kleineren Schweine- und Geflügelbeständen, eine Nachrüstung aller bestehenden Güllebehälter mit Zeltdächern oder Schwimmfolien, eine Einschränkung der Unterstalllagerung von Gülle und die ph-Wert-Absenkung der Gülle vor Ausbringung durch Säurezugabe. Diese Reaktionen würden vollständig auf die Wirtschaftlichkeit auch kleinerer Betriebe mit Tierhaltung durchschlagen - und Existenzen gefährden.
Vorstellungen überzogen
Die endgültige Entscheidung über die zukünftige Ammoniakobergrenze fällt voraussichtlich im Laufe des nächsten Jahres nach der notwendigen Einigung zwischen Kommission, Parlament und Umweltministerrat. Der DBV hat die Bundesregierung aufgerufen, sich in Brüssel unter den EU-Umweltministern sowohl gegen die Festsetzung von Methanobergrenzen als auch gegen überzogene Vorstellungen bei Ammoniak auszusprechen.
Der DBV und das Landvolk Niedersachsen fordern eine ausgewogene Lastenverteilung in den Mitgliedstaaten ein und lehnen die bisherige Minderungsbandbreite von 1 % für Lettland bis 39 % für Deutschland strikt ab. Eingefordert werden verhältnismäßige Ziele, die durch praxistaugliche technische Fortschritte erreicht werden können und die Betriebsleiter nicht überfordern. Der Berufsstand verlangt eine bessere Berücksichtigung des höheren Emissionsrisikos der gesellschaftlich geforderten Haltungsänderungen mit größerem Platzangebot sowie Freiland- und Offenstallhaltung. Der Praktiker, der in den nächsten Monaten über Investitionen zu entscheiden hat, sollte jetzt noch sorgfältiger auf die Möglichkeiten zur Vermeidung von Ammoniakverlusten achten. Spätere Nachrüstungen sind häufig sehr teuer und Fördermaßnahmen keinesfalls sicher," so Hartmut Schlepps in seinem Beitrag auf der Webseite des Landvolk Niedersachsen.
Dazu auch ein Kommentar von Gabi von der Brelie: EU-politische Luftnummer
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Modell- und Demonstrationsvorhaben (MuD) Tierschutz
Bewerbungsfrist wird auf den 15.1.2016 verlängert
(BMEL). Deutschlandweit werden für das Themennetzwerk "Optimierung der Gruppenhaltung von Kälbern im Hinblick auf Vermeidung und Reduktion des gegenseitigen Besaugens“ bis zu fünf Milchviehbetriebe im Haupterwerb gesucht, die sich über einen Zeitraum von zwei Jahren als Demonstrationsbetriebe an diesem Modellvorhaben beteiligen.
Das BMEL fördert bis zu fünf Betriebe im Themennetzwerk, die Kälber bereits ab der 2.- oder 3. Lebenswoche in Gruppen halten und innovative Maßnahmen gegen das gegenseitige Besaugen der Kälber umsetzen wollen. Teilnehmen können konventionell und ökologisch wirtschaftende Betriebe mit der Bereitschaft zur Optimierung des Tränke- und Fütterungsmanagements sowie der Stallbereiche und des Auslaufs. Die aufgezogenen weiblichen Jungtiere sollten bis zur Kalbung im Betrieb verbleiben, um Aussagen über die körperliche Entwicklung und das Verhalten treffen zu können.
Die teilnehmenden Landwirte erhalten eine regelmäßige Tierschutzberatung durch das Tierschutz-Kompetenzzentrum zur Optimierung des Managements und der Schulung der Betriebsmitarbeiter. Sie nehmen an Netzwerktreffen teil und informieren darüber hinaus andere Landwirte und Fachkreise. Langfristig sollen mehr Landwirte ermutigt werden, erfolgreiche Neuerungen umzusetzen, um die Haltungsbedingungen von Kälbern zu verbessern. Förderfähig sind Beratungsleistungen, Betriebsausgaben, Personalausgaben, Kosten für Kommunikation, Reisekosten und Einkommensverluste, die während der Umsetzungsphase im Zusammenhang mit der Umstellung anfallen.
Die durch das Vorhaben verursachten Ausgaben werden bis zu einem Gesamtbetrag von maximal 100.000 Euro gefördert. Zusätzlich sind Investitionen, die nachhaltig der Verbesserung des Tierschutzes dienen und über geltende EU-Standards hinausgehen, zu maximal 40 Prozent förderfähig.
Wie man sich bewerben kann und Informationen zu den Grundvoraussetzungen.
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(BFL). Das kleine rote KTBL-Taschenbuch Landwirtschaft fasst die umfassenden Datenbestände des KTBL für die wichtigsten Betriebszweige übersichtlich zusammen. Ob Maschinenkennwerte, der Investitionsbedarf von Gebäuden, die Kosten für Leihmaschinen und Dienstleistungen, Preise und Gehalte landwirtschaftlicher Produkte und Betriebsmittel bis hin zum Anfall von Wirtschaftsdüngern – im Taschenbuch sind die am häufigsten nachgefragten Daten tabellarisch zusammengestellt.
Wer Näherungswerte sucht, wird hier schnell fündig werden. Das Taschenbuch liefert eine maßgeschneiderte Auswahl an Daten für Überschlagsrechnungen. Nutzerfreundliche Register helfen, das Gesuchte schnell zu finden.
Erstmals veröffentlicht das KTBL mit dem Taschenbuch die Stückkosten und ökonomischen Erfolgsgrößen ausgewählter Produktionsverfahren im direkten Vergleich. Der Einfluss z. B. vom Haltungsverfahren und der Bestandsgröße auf den Deckungsbeitrag wird so veranschaulicht. Neue Daten liefert es auch zur Fütterung und zum Anfall landwirtschaftlicher Wirtschaftsdünger. Neben der konventionellen Wirtschaftsweise wird selbstverständlich die Erzeugung nach EG-Öko-Verordnung berücksichtigt.
Auch im Internetzeitalter lohnt der Griff zum Buch: Egal ob Landwirt, Gutachter oder Sachverständiger, Ausbilder, Planer oder Optimierer das Taschenbuch bietet für jeden Daten nach Maß.
Das 288-seitige Taschenbuch kann hier im BFL-Shop auch direkt für 15 € beim Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) e.V. bestellt werden.
Bestellungen werden gern online über die Website www.ktbl.de, über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter 06151 7001-189 entgegengenommen.
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Dr. Cornelie Jäger: „Ankündigung höherer Tierhaltungsstandards verträgt sich nicht mit unrealistisch billigen Preisen“
„Dass Discounter, die Eier, Milch und Fleisch massenhaft zu besonders niedrigen Preisen handeln, verstärkt mit Tierwohl werben, halte ich für scheinheilig“, kritisierte die Landesbeauftragte für Tierschutz, Dr. Cornelie Jäger, am Mittwoch (21.10.) in Stuttgart eine Ankündigung des Discounters Lidl. Am Montag hatte Lidl angekündigt, signifikante Verbesserungen in der Tierhaltung voranzutreiben zu wollen. „Es wirkt wenig glaubwürdig, wenn Handelsriesen, die jahrelang ganz aktiv die Preisspirale für Lebensmittel nach unten geschraubt haben, jetzt auf gesellschaftliche Trends aufspringen, nur um ihr Image aufzupolieren. Denn die extrem niedrigen Preise, die Discounter an die Erzeuger zahlen müssen, um ihre Billigangebote für Kundinnen und Kunden realisieren zu können, sind eines der größten Hindernisse für mehr Tierwohl in den Ställen“, so Jäger. Mehr Tierschutz für Hühner, Schweine und Rinder verursache Kosten, die laut Jäger im Augenblick nahezu alleine von den Tierhaltern getragen werden müssten. Die Initiative Tierwohl der Lebensmittelunternehmen sei bestenfalls ein Tropfen auf den heißen Stein.
„Mit weiterhin unrealistisch niedrigen Preisen nehmen die Discounter den Tierhaltern den Spielraum, ihren Tieren mehr Platz, mehr Bewegung und mehr Beschäftigungsmöglichkeiten einzuräumen“, kritisierte Jäger. Von Tieren stammende Lebensmittel müssten endlich vom Handel mehr wertgeschätzt werden, was sich nicht zuletzt in höheren Preisen widerspiegeln müsse, von denen auch die Erzeuger profitieren.
Wenn man außerdem genauer hinsehe, dann enthalte die neueste Erklärung von Lidl eine Ansammlung von Selbstverständlichkeiten, die nichts mit tatsächlich und flächendeckend höheren Tierwohlstandards zu tun haben. „Erst wenn die Discounter angemessene Preise für Eier, Milchprodukte und Fleisch zahlen, darf man solchen Versprechungen glauben schenken,“ fasste die Landestierschutzbeauftragte ihre Kritik zusammen
Quelle: Pressemeldung des Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) Baden-Württemberg
Anm. d. Red.: Gut das nun geklärt und öffentlich verkündet wird wer für die geringe Wertschätzung von hochwertigen Lebensmitteln in unserem Land verantwortlich ist - es ist der LEH mit seiner Billigpreispolitik, die insbesondere durch Dumpingaktionen der Discounter forciert wird!
Verwunderlich ist es allerdings, dass dies nun eine Tierschutzbeauftragte erkannt hat, die in der Vergangenheit häufig durch kritische Äußerungen zur konventionellen Tierhaltung aufgefallen ist.
In einem Punkt hat Sie jedoch untertrieben: Insbesondere die Tierhalter, die bei der Initiative Tierwohl nicht berücksichtigt wurden bzw. nicht teilnehmen können, tragen die Kosten für mehr Tierwohl im Stall über viel zu niedrige Erzeugerpreise!
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(ZDS). In manchen Kreisen sei es politisch korrekt, die europäische Agrarpolitik für den Hunger in Afrika verantwortlich zu machen, stellt Prof. Dr. Gabriel Felbermayr, ifo Institut und Universität München, in einer Stellungnahme zu den Ursachen des Hungers im Internetportal top agrar
fest. Vertreter von Hilfsorganisationen, Umweltverbänden und Teile der Politik würden immer wieder gerne die EU-Agrarzahlungen als eine Ursache anführen, weil diese den Landwirten in der EU erlaubten, unter den Herstellungskosten zu verkaufen und so die Kleinbauern in Afrika mit Dumpingware um die wirtschaftliche Existenz bringen. Tatsächlich aber sei das Unsinn. Felbermayer macht die Produktivitätssteigerungen in der EU-Landwirtschaft verantwortlich, die zu einem höheren Angebot und zu niedrigeren Weltmarktpreisen führen.
Anm. d. ZDS-Red.: Dieses Argumentation ist rel. neu. Immerhin verzichtet der Experte auf eine Verurteilung der produktiven Landwirtschaft, wohl wissend, dass eine Kritik im Widerspruch zu den Forderungen nach eine Ressourcen schonende, produktive Landwirtschaft steht. Stattdessen fordert Felbermayer z.B. für die afrikanische Landwirtschaft mehr Investitionen in Bildung, Maschinen und Infrastruktur. Eine extrem kleinteilig organisierte Landwirtschaft könne ohne Steigerung der Produktivität ihre Bevölkerung nicht ernähren. Wie das z.B. aussehen könnte, demonstriert derzeit Äthiopien.
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Infolge der Änderung des Tierschutzgesetzes (§ 11 Abs. 8) sind Nutztierhalter und -halterinnen seit 2014 verpflichtet, in einer betrieblichen Eigenkontrolle die Tiergerechtheit der Haltung zu prüfen. In zwei KTBL-Fachgesprächen haben knapp 50 Experten aus Wissenschaft, Beratung, Verwaltung, Tierschutzverbänden und Praxis Indikatoren zusammengestellt, die sich für eine betriebliche Eigenkontrolle zur Beurteilung der Tiergerechtheit gemäß § 11 Abs. 8 besonders eignen, darunter vorrangig tierbezogene Indikatoren. In der KTBL-Schrift Tierschutzindikatoren - Vorschläge für die betriebliche Eigenkontrolle
sind die Empfehlungen der Experten zu tierbezogenen Indikatoren für Milch- und Mastrinder, Aufzuchtkälber, Sauen, Ferkel und Mastschweine, Mastputen und -hühner sowie Jung- und Legehennen zusammengestellt. Für jede Produktionsrichtung werden systematisch die möglichen Tierschutzprobleme, die jeweils geeigneten Indikatoren sowie ein erster Vorschlag für die methodische Vorgehensweise der Datenerhebung bereitgestellt. Die Schrift kann für 19 € beim Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL), telefonisch (061517001-189), Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Online bestellt werden.
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Objektive Beurteilung der Tiergerechtheit indirekt über Indikatoren möglich – Prüfingenieurin Susanne Gäckler zu den freiwilligen DLG-Prüfverfahren für Tierhaltungseinrichtungen
(DLG). Der Gesetzgeber fordert, dass Tieren „keine Schmerzen, Leiden oder Schäden“ (§1 TierSchG) zugefügt werden. Für die Praxis ist diese Definition des Begriffs der Tiergerechtheit jedoch zu allgemein. Der DLG-Fachausschuss für Tiergerechtheit hat ihn deshalb im DLG-Merkblatt 383 „Tiergerechtheit auf dem Prüfstand“ deutlich präzisiert: „Mit dem Begriff der Tiergerechtheit wird beschrieben, in welchem Maß die Haltungsumwelt das Wohlbefinden der Tiere sichern kann und die Anpassungsfähigkeit der Tiere nicht überfordert, Verhaltensmuster nicht einschränkt und somit Schmerzen, Leiden oder Schäden vermieden werden.“
Da die genannten Befindlichkeiten des Tieres wie Schmerz, Leiden oder Wohlbefinden nicht direkt zugänglich sind, müssen – je nach Gegenstand der Betrachtung, d. h. der Haltungsumwelt – entsprechende indirekte Zeiger, sprich Indikatoren verwendet werden. In Frage kommen hier Indikatoren z. B. aus den Bereichen Tierverhalten (Ethologie), Tiergesundheit, Physiologie, Leistung, Kondition oder Hygiene. Im Rahmen der freiwilligen DLG-Prüfverfahren für Tierhaltungseinrichtungen werden deshalb für jeden Prüfrahmen die entsprechend anzuwendenden Indikatoren mit dem DLG-Fachausschuss für Tiergerechtheit und der zuständigen DLG-Prüfungskommission abgestimmt.
Beispiele für geeignete Indikatoren
Auf Basis der für Nutztiere wissenschaftlich gut dokumentierten arteigenen Verhaltensmuster lassen sich Änderungen in vielen Funktionskreisen des Tierverhaltens gut zur Beurteilung der Befindlichkeiten heranziehen. Das Ruheverhalten von Ferkeln und hier insbesondere deren Liegepositionen als Indikator geben beispielsweise einen Hinweis auf die Temperatur und deren Verteilung im Ferkelnest.
Bei Rindern lässt sich die Belastung der Karpalgelenke beim Abliegen und Aufstehen in mit Gummimatten belegten Hochboxen über eine Gelenksbonitierung – also der Erfassung technisch bedingter Veränderungen an den Gelenken – ablesen, aber auch durch Übertragung von Praxisbeobachtungen in einen Laborversuch, z. B. über die Messung der Verformbarkeit einer Liegeboxmatratze.
Das Fortbewegungsverhalten, bei dem als Indikator die Körperhaltung der Tiere betrachtet wird, lässt Rückschlüsse z. B. auf eine zu geringe Rutschfestigkeit des Untergrunds zu. In Labor und praktischem Einsatz lässt sich eine suboptimale Rutschfestigkeit von Bodenbelägen wissenschaftlich validiert über den Gleitreibbeiwert über Gleitzugversuche mit entsprechenden Prüfkörpern bestimmen.
In anderen Betrachtungen, wie beispielsweise bei Tierpflegebürsten und Schermaschinen, können als Indikatoren beispielsweise durch die Technik verursachte Verletzungen oder Stress – z. B. durch zu hohe Temperaturen an den Schermessern - erfasst werden. In der Intensivtierhaltung wie beispielsweise der Geflügelhaltung, kann es sinnvoll sein, die Tiergerechtheit über Tiergesundheitsparameter, wie z. B. Mortalität, Schäden oder auch das Auftreten von unerwünschtem Verhalten, zu bewerten. Da Ursachen dafür aber multifaktoriell bedingt sein können, müssen sie, wenn die Haltungsumwelt als Ursache vermutet wird, durch ausreichende Stichprobengröße in mehreren Betrieben und/oder Vergleichsgruppen so gut wie möglich abgesichert werden.
Ziel: Optimale Technik für das Tier beim Landwirt bekannt machen
Aller Aufwand, den das DLG-Testzentrum zur Bewertung der marktverfügbaren optimalen Tierhaltungstechnik betreibt, bedingt aber auch, dass diese Erkenntnisse in der Praxis wahrgenommen werden. Nur so können sich tiergerechte(-re) Systeme auch im Markt durchsetzen, was gerade heute im Zeitalter zunehmender, auch fundamentaler Kritik an der Nutztierhaltung essentiell ist. Die neutral gewonnenen Prüfungsergebnisse, aber auch Einsatz- und Anwendungsempfehlungen oder Investitions-Entscheidungshilfen werden deshalb entsprechend aufbereitet und als DLG-Prüfberichte, Fachartikel und Pressemitteilungen zugänglich gemacht.
Interessenten erhalten weitere Informationen beim DLG-Testzentrum Technik und Betriebsmittel. Ansprechpartnerin ist Dipl.-Ing. Susanne Gäckler, Tel. 069/24788-638 oder E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
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(BFL). Der jüngste G7-Gipfel im bayerischen Elmau hat einen neuen Begriff publik gemacht, die Dekarbonisierung. Weil Deutschland im Thema Energiewende eine Vorreiterstellung einnimmt, steht die Bezeichnung im direkten Zusammenhang mit effizienter Pumpentechnik.
Und das kommt so: Gemeint ist mit Dekarbonisierung die Abkehr der Weltwirtschaft von Öl, Gas und Steinkohle als Mittel zur Energiegewinnung. Über die Haltbarkeit dieser politischen Selbstverpflichtung lässt sich streiten. Die Botschaft aber ist eindeutig, Klimaschutz ist überlebenswichtig. Dazu sollen CO2-Ausstoß und Energieverbrauch reduziert werden. Tragende Säulen sind der Ausbau der Erneuerbaren Energien sowie die effizientere Nutzung der vorhandenen Energie. Das bedeutet auch, ineffiziente (weil alte) Anlagen und Geräte, die Strom zum Antrieb nutzen, durch neue Modelle zu ersetzen. Bei Industrieanwendungen und in der Gebäudetechnik führt das zwangsläufig zum Austausch von zum Beispiel alten Wassernormpumpen gegen neue, hocheffiziente Technik, wie sie Xylem mit den Wassernormpumpen Lowara e-NSC anbietet.
Mit der Bezeichnung Dekarbonisierung hat die Zusammenkunft der sieben Welt-Wirtschaftsnationen einen neuen Dachbegriff geschaffen. Aber gerade auf Ebene der Europäischen Union und speziell in Deutschland greifen schon wesentlich weitreichendere Vorgaben in den Alltag der Bevölkerung ein – durch Energieeffizienzlabel auf Kühlschränken zum Beispiel. Ein weiterer Baustein auf dem Weg hin zur energieeffizienten Nation ist das neue Energiedienstleistungsgesetz EDL-G 2015. Es betrifft in der aktuell gültigen Fassung die Angelegenheiten von Industrie, Gewerbe und Kommune, Anlagen und Geräte im Einsatz bei produzierenden und nicht-produzierenden Unternehmen in Deutschland.
Einsparpotenziale erkennen und nutzen
Das war nicht immer so. Bei der Vorgängerversion (bloß EDL-G bezeichnet) erstreckte sich die Pflicht, in Betrieben Energieeffizienz-Managementsysteme nach ISO 50001 oder sogenannte Energieaudits (Umwelt-Managementsysteme nach EMAS III) zu etablieren, allein auf Unternehmen des produzierenden Gewerbes. Von jetzt an sind alle Unternehmen im neuen EDL-G 2015 erfasst, die mindestens 250 Mitarbeiter beschäftigen oder mindestens 50 Mio. Euro Jahresumsatz und 43 Mio. Euro Bilanz angeben, auch aus dem nicht-produzierenden Gewerbe. Das Ziel ist, Energieeinsparpotenziale aufzuzeigen und zu nutzen.
Treiber sind die EU-Energieeinsparziele. Bis zum Jahr 2020 soll der Primärenergieverbrauch um 20 Prozent niedriger sein als im Vergleichsjahr 2008, bis 2050 sogar um gut die Hälfte. Als geeignetes Instrument dazu sieht die neue Gesetzesvorgabe Energieaudits nach DIN 16247 in Großunternehmen vor. Eine entscheidende Frage dabei ist: Wo kann der Stromverbrauch deutlich reduziert werden? Die Audits zielen unter anderem auf eine Prüfung des Energieverbrauchsprofils ab. Das Ergebnis soll zudem konkrete Verbesserungsvorschläge beinhalten, die auf einer Lebenszyklus-Kostenanalyse basieren.
Energieaudits erfolgreich durchführen
Dabei kann es sich zum Beispiel um den eingangs beschriebenen Pumpentausch handeln. Mit den Lowara e-NSC Wassernormpumpen hat Xylem eine energieeffiziente Pumpenreihe entwickelt. Auf Anwendungen in der Gebäudetechnik von großen Gewerbeobjekten ist sie ebenso abgestimmt wie für die Verwendung im kommunalen Bereich. Die Lowara Wassernormpumpen erreichen schon heute den Referenzwert für Wasserpumpen, einen MEI (Mindesteffizienzindex) von ≥ 0,4, zudem sind sie mit hocheffizienten IE3-Motoren ausgestattet. Damit erfüllen sie die verschärften ErP-2015-Vorgaben der Europäischen Union.
Unternehmen profitieren also gleich mehrfach vom Pumpentausch – und nicht nur die, die sich im Geltungsbereich des EDL-G 2015 befinden. Der Austausch senkt den Energieverbrauch und führt somit zu niedrigen Betriebs- und Energiekosten. Zudem versetzt die moderne Pumpentechnik Unternehmen eher in die Lage, die Hürden der Energieaudits problemloser zu nehmen. Ein weiterer Vorteil: Die Investition amortisiert sich laut Xylem bereits in kurzer Zeit. All diese Effekte sind unmittelbar spürbar und mit Blick auf das EDL-G 2015 auch sicher notwendig für viele Unternehmen. Deutschlandweit oder gar global betrachtet leistet der Pumpentausch darüber hinaus einen (kleinen) Beitrag zur Dekarbonisierung. Obwohl das Ziel noch ganz ganz weit weg scheint.
Weitere Informationen bei der Xylem Water Solutions Deutschland GmbH.