(BFL). Die Bauförderung Landwirtschaft (BFL) schlägt vor, zum Erhalt der deutschen Sauenhaltung, den damit verbundenen Arbeitsplätzen im vor- und nachgelagerten Bereich, und nicht zuletzt zur Realisierung des Verbraucherwunsches nach regionaler Lebensmittelversorgung, das vorliegende Eckpunktepapier zum Kastenstand weiter zu entwickeln.
Zu diesem Zweck hat die BFL ein eigenes Positionspapier entwickelt. Dieses Positionspapier hat sie dann mit solchen Praktikern diskutiert, welche bereits Erfahrungen in der Umsetzung des sogenannten „Magdeburger Urteils“ haben.
Dies sind:
- OHgS: Ist eine Gruppe von Schweinehaltern aus Sachsen-Anhalt, die bereits wegen des Magdeburger Urteils etwa 24 verschiedene Umsetzungsmöglichkeiten realisiert haben, und somit umfangreiche Erfahrungen haben.
- IGS-T: Ist eine Interessengemeinschaft von Schweinehaltern aus Thüringen, die bereits Erfahrungen mit der Umsetzung des Magdeburger Urteils haben.
Nähere Informationen unter: https://www.thueringer-schweinehalter.de/
- IGS-S: Ist eine Interessengemeinschaft von Schweinehaltern aus Sachsen, die bereits Erfahrungen mit der Umsetzung des Magdeburger Urteils haben.
Nähere Informationen unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
- BPT/FGS: Der Bundesverband der praktizierenden Tierärzte hat eine Fachgruppe Schwein. In dieser Gruppe haben auch eine Reihe von Tierärzten Erfahrungen mit der Umsetzung des Magdeburger Urteils.
Nähere Informationen unter: https://www.tieraerzteverband.de/bpt/bpt/fachgruppen/fg-schwein/index.php
Die BFL und die vier oben genannten Gruppen sind sich in folgenden Punkten einig:
- Wesentliche Maße zur Gestaltung der Einzelhaltung von Sauen werden nicht in der TierSchNutztV geregelt. Unter Federführung des DLG-Ausschuss Technik Tierhaltung werden diese Maße schnellstmöglich erarbeitet. Eine rechtsverbindliche Regelung könnte in den Ausführungshinweisen erfolgen. Die Expertengruppe hat sich bereits gebildet, und in einem ersten Treffen ein Statement zum Eckpunktepapier erarbeitet.
- Im Sinne des Eckpunktepapiers folgende Punkte schnellstmöglich in gesetzliche Regelungen überführen:
- Fixierung nur möglich
- im Besamungsbereich bis maximal 12 Tage nach Absetzen
- für bestimmte Behandlungszwecke (siehe Berufsgenossenschaft) - In der Übergangszeit können Kontrollbehörden nur dann andere Maße fordern, wenn im jeweiligen Einzelfall, also pro Sau, Schmerzen, Leiden oder Schäden festgestellt wurden.
- Für Betriebe die bis zum Inkrafttreten der neuen Regelung bereits umgebaut haben, eine Verlängerung der Übergangsfrist, in Anlehnung an §45 (12) bei der Einführung der Gruppenhaltung, von mindestens 7 Jahren.
- Geltung der Regelung nur für Neubauten, oder größere Umbauten (z.B. bei Versetzung tragender Wände)
- Fixierung nur möglich
- Abstimmung des Inhaltes und der weiteren Schritte mit anderen Interessenvertretern, wie z. B. BRS, DBV, DLG, ISN, OHgS, mit dem Ziel, eine konzertierte Aktion zu entwickeln, und so gegenüber der Politik mit möglichst einheitlicher Stimme sprechen zu können!
Teilweise abweichende Positionen haben die fünf oben genannten Gruppen in folgenden Punkten:
- BFL, OHgS, IGS-T, und FGS/BPT
treten für eine Gruppenhaltung von Sauen nach dem Absetzen ein,
wenn es die genannten Ausnahmen zur Fixierung gibt.
IGS-S
bevorzugt eine Gruppenhaltung für tragende Sauen - BFL, OHgS und FGS/BPT
treten für eine Möglichkeit zur Fixierung im Abferkelbereich von zwei Tagen vor der Abferkelung bis höchstens sieben Tage nach der Geburt ein.
IGS-T und IGS-S
bevorzugen eine Fixierungsmöglichkeit bis maximal sieben bzw. acht Tagen nach der Geburt. - BFL, OHgS, IGS-T und FGS/BPT
treten für eine Übergangszeit von insgesamt 20 Jahren ein.
IGS-S
bevorzugt eine Übergangszeit von 20 + 5 Jahren.