Die Informationen zur Lebensmittelkette müssen auch künftig nicht 24 Stunden vor Ankunft der Schlachttiere im Schlachthof vorliegen. Einer entsprechenden Änderung der EG-Verordnung hat der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums jetzt zugestimmt. Damit dürfen die Informationen zur Tiergesundheit und zur Lebensmittelsicherheit auch weiterhin über die Standarderklärung zeitgleich mit den Schlachttieren übergeben werden. Für diese pragmatische Lösung hatte sich der Deutsche Bauernverband (DBV) eingesetzt.
Mit der neuen Verordnung wird die bestehende, jedoch zum 31.12.2009 auslaufende Übergangsregelung durch eine unbefristete Dauerregelung abgelöst. Es ist davon auszugehen, dass die Neuregelung im November 2009 in Kraft treten wird.
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24-Stunden Frist für Schlachttiere wird dauerhaft gelockert
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DBV: Zentrale Forderung zum EU-Hygienerecht erfüllt