Risiken von Bioaerosolen sind nicht ausreichend bekannt
(WLV). Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) widerspricht vehement der Richtlinie des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) zur Bewertung von Bioaerosol-Immissionen. Aufgrund eines mangelhaften Kenntnisstandes über Wirkung, Ausbreitung und Risiken von Bioaerosolen verbietet sich aus Sicht des WLV die Schaffung eines Regelwerks für die Genehmigungspraxis unter anderem von Stallanlagen. Als Bioaerosole werden biologische Partikel in der Luft bezeichnet, die je nach Jahreszeit in erheblichem Umfang natürlicherweise gebildet werden, aber auch aus Abfallbehandlungsanlagen oder Ställen stammen können.
„Bisher liegen keine hinreichenden Erkenntnisse zu Messung, Wirkung, Bewertung und Hintergrundbelastung sowie zu möglichen Gesundheitsgefährdungen von Bioaerosolen vor. Die Schaffung solch eines Regelwerks für die Genehmigungspraxis lehnen wir deshalb vehement ab. Hier besteht noch erheblicher Forschungsbedarf“, macht Werner Gehring, WLV-Hauptgeschäftsführer, deutlich. Unterstrichen wird der Vorwurf fehlender wissenschaftlicher Erkenntnisse durch eine Reihe von Urteilen, die die Anwendung des Richtlinienentwurfs bei der Genehmigung von Stallbauvorhaben untersagen. Die Ablehnung ist dem Umweltministerium NRW vom WLV nachdrücklich vorgetragen worden.
Zugleich betont der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband, dass die Landwirte bereits mit den geltenden Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) sehr strenge Vorgaben zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft sowie zur Vorsorge vor schädlichen Umwelteinwirkungen einhalten. Darüber hinaus werden die Prüfungen des Immissionsschutzrechts sowie der Umweltverträglichkeitsprüfung in Deutschland bereits bei kleineren Anlagen bzw. bei mehr Tierarten durchgeführt, als es das europäische Recht vorsieht.