- Remmel sieht Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor Gerüchen, Stäuben und Bakterien sichergestellt
- Erlass regelt die Abfluftreinigung bei Schweinehaltungsanlagen mit mehr als 2000 Plätzen
- Enthalten sind auch Regelungen zur Abdeckung von Güllelägern sowie zum Umgang mit der Bioaerosolproblematik
(BFL). Mit Datum vom 20. Februar 2013 veröffentlicht Minister Johannes Remmel (Die Grünen) den bereits angekündigten und erwarteten Erlass zur Pflicht von Abluftreinigungsanlagen bei großen Schweinehaltungsanlagen mit mehr als 2000 Plätzen, der mit sofortiger Wirkung in Kraft tritt. Offensichtlich gehen nach Auffassung des Ministers von diesen Ställen Schadstoffe wie Stäube und Ammoniak sowie Gerüche aus, die die Nachbarschaft und die Umwelt erheblich belasten können. Auch können von Tierhaltungsbetrieben Pilze, Bakterien und Viren in die Luft gelangen und die Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner beeinträchtigen; Resistenzen können ausgetragen werden. Zur Vorsorge gegen diese Belastungen wird in Zukunft der Einbau von Abluftreinigungsanlagen gefordert. „Damit stellen wir sicher, dass große Schweinehaltungsanlagen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und die Anwohnerinnen und Anwohner so gut wie möglich geschützt werden“ so der Umweltminister Remmel in einer Pressemitteilung.
Der Erlass schreibt ab sofort bei der Genehmigungen von großen Schweinehaltungsanlagen den Einbau von Abluftreinigungsanlagen verpflichtend vor. Wo dies technisch möglich und verhältnismäßig ist wird für bestehenden Anlagen eine Nachrüstung innerhalb von drei Jahren angeordnet.
Regelungen zur Abdeckungspflicht von Güllelagern sowie zum Umgang mit der Bioaerosolproblematik (u.a. Abstandsregelungen) bei großen Tierhaltungsanlagen.
In der Pressemeldung wird weiter erklärt, das für kleine Anlagen mit weniger als 2000 Mastschweinen und für Anlagen zur Geflügelhaltung Abluftreinigungsanlagen dann gefordert werden, wenn durch den Betrieb schädliche Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden. „Ich erwarte aber, dass sich auch bei diesen Anlagen der Stand der Technik weiterentwickeln wird, so dass dann auch dort Abluftreinigungsanlagen regelmäßig gefordert werden können. Auch bleibt der Bundesumweltminister aufgefordert, den Stand der Technik für ganz Deutschland festzuschreiben“ so Remmel.
"Im Rahmen der Erarbeitung des Erlasses hat es eine umfangreiche Beteiligung der betroffenen Umwelt- und Landwirtschaftsverbände gegeben. Die Ergebnisse dieser Beteiligung wurden bei der Erarbeitung des Erlasses berücksichtigt." So die Pressemitteilung aus Düsseldorf.
Dem widerspricht WLV-Präsident Johannes Röhring vehement in einer Pressemitteilung des WLV und spricht von Ignoranz gegenüber den Argumenten der Landwirtschaftsverbände.