Welche Folgen hat das?
Was muss bis wann getan werden?
(BFL). Die Hersteller von Betonspaltenböden melden aktuelle Lieferzeiten zwischen 18-20 Wochen, je nach Ausführung der Betonspalten. Die Einkaufspreise für Rohstoffe, die über das vergangene Jahr noch stabil waren, steigen bedingt durch die anziehende Nachfrage an. Dies wird spätestens zum 1. April zu Preiserhöhungen bei Betonspaltenböden führen, melden die Hersteller. Die Betriebsleiter, die noch in diesem Wirtschaftsjahr eine Nachrüstung bzw. Sanierung als Reparatur durchführen und den augenblicklichen Preisvorteil mitnehmen möchten, sind jetzt zu besonderer Eile aufgefordert. Wer erst später handeln möchte muss mit höheren Preisen rechnen, sollte aber unbedingt eine Fertigstellung vor dem 01. Januar 2013 anstreben um weitere Nachteile zu vermeiden..
Schweinehalter die sich noch nicht so sicher sind welche Nachteile auf sie zukommen, sollten sich spätestens jetzt intensiv mit der Thematik der gesetzlichen Anforderungen beschäftigen. Hilfestellung gibt der folgende Beitrag von Dr. Frank Greshake (Landwirtschaftskammer NRW), der auf der Webseite des Erzeugerrings Rheinland veröffentlicht wurde.
"Bei der Diskussion um die neuen Anforderungen für die Schweinehaltung ab 01.01.2013 konzentrieren sich viele Beiträge auf die Sauenhaltung mit der Pflicht zur Gruppenhaltung. Dabei wird zum Teil übersehen, dass auch bei den Mastschweinen Neuregelungen in Kraft treten. Der größte Nachholbedarf liegt sicherlich bei den Spaltenböden. Ab 01.01.2013 gilt eine Spaltenbreite von maximal 18 mm – ohne Toleranz. Was passiert nun bei Kontrollen, wenn dieses Maß nicht eingehalten wird?
1. Die QS-Prüfungen laufen bis Ende 2012 nach dem aktuellen Rechtsstand. Über 18 mm Spaltenweite werden auch jetzt schon bemängelt. Sollte es z. B. zu einem QS-Nachaudit ab 01.01.2013 kommen, werden zu weite Schlitzbreiten strenger bewertet. Da hilft auch die bessere Benotung vor der Jahreswende nichts. Sind die Spalten deutlich zu weit, kaputt, schartig und zeigen sich Fundamentschäden bei den Schweinen, ist das tierschutzrelevant. Und ein „tierschutzrelevanter“ Mangel bedeutet „KO“. Nachrüsten binnen weniger Wochen – zumal bei belegtem Stall – geht praktisch nicht.
2. Ein erfolgreiches QS-Audit vor dem 01.01.2013 hilft nicht, wenn die Kreisordnungsbehörde (KOB) später ihren Besuch abstattet. Wahrscheinlich wird bei über 18 mm Spaltenweite eine Ordnungswidrigkeit festgestellt. Die Behörde kann eine Verwarnung aussprechen, oder ein mehr oder minder großes Bußgeld verhängen, Nachbesserung verlangen und einen erneuten Besuch ankündigen. Nach 7 Jahren Übergangsfrist – die VO ist aus dem Jahr 2006 – kann sich niemand mit „Nichtwissen“ herausreden. Ob nun die Ordnungswidrigkeit festgestellt und ein Bußgeld verhängt wird (im Extremfall max. 25.000 €) oder nicht, ist aber nur die eine Sache. Den Verstoß gegen die Cross- complianze-Regeln (CC) muss die Kreisordnungsbehörde wahrscheinlich melden – im Hinblick auf die drohenden Anlastungen aus Brüssel und die aktuellen Tierschutzdebatten wird sich jeder Kontrolleur absichern wollen. 5% Kürzung der Betriebsprämie stehen dann zur Debatte. Im Wiederholungsfall geht es um 10% der Prämien. Dann wird es kritisch: Im erneuten Wiederholungsfall kann sie einen „vorsätzlichen Verstoß gegen den Tierschutz“ feststellen. Damit ist das ganze Geld aus Brüssel weg.
Das nordrhein-westfälische MKULNV hat das LANUV als auch die Kreise Ende Januar 2012 noch einmal schriftlich auf die Überprüfung und Einhaltung der ab 01.01.2013 gültigen Haltungsanforderungen hingewiesen. Auch hier fehlt nicht der Hinweis, dass die „Vorgaben zur Umsetzung der europäischen Mindestanforderungen Cross-complianze-relevant sind“.
Und der Pachtstall?
Viele ältere Ställe sind ge- bzw. verpachtet. Der Verpächter – nicht selten schon auf dem Altenteil – hat verständlicherweise wenig Lust auf teure Nachbesserungen. Über aktuelle oder kommende Vorschriften ist er oftmals auch nicht mehr im Bilde. Den Pächtern kann man jetzt nur dringlichst empfehlen, einen Blick in den Pachtvertrag zu werfen. Wer ist für den „ordnungsgemäßen“ Zustand der Anlage verantwortlich? Der Verpächter wird sich eventuell auf den Standpunkt stellen, zur Zeit der Verpachtung sei alles rechtskonform gewesen. Das hilft dem Pächter aber wenig, wenn eventuell die „QS“-Anerkennung weg, aber der Bußgeldbescheid des Veterinäramtes schon da ist. Eine aberkannte „QS“-Anerkennung dürfte aber nicht reichen, den Pachtstall nicht mehr zu belegen und die Pachtzahlungen einzustellen, Theoretisch kann man ja Schweine auch ohne „QS“ verkaufen, wird der Verpächter argumentieren. Im Grunde geht es aber nicht um „QS“, sondern um die gesetzlichen Anforderungen ab 01.01.2013. Ehe der Rechtsstreit losgeht, ist frühzeitig das Gespräch zu suchen. Und wenn der Verpächter für die Sanierung zuständig ist – ein frühzeitiger Hinweis auf lange Lieferzeiten bei den Stalleinrichtungen sollte der Pächter nach dem Gespräch protokollieren. Damit es nicht später heißt, man konnte ja nicht wissen, dass….
Fazit: Die Zeit drängt!
Auch wenn viele Schweinemäster an den oft kaum abgenutzten, alten Spaltenböden hängen – die Zeit läuft. Denn die Spaltenhersteller melden schon jetzt Lieferzeiten von bis über 3 Monate – Tendenz steigend. Wer jetzt bestellt, kann im Frühsommer umrüsten. Bis September läuft die Frist, wenn der Umbau noch rechtzeitig erfolgen soll. Denn wer im September/Oktober auf zu weiten Schlitzbreiten einstallt, hält die Letzten dieser Schweine über Jahresende, bevor der Stall leer wird. Wer Nachholdbedarf in Sachen Umrüstung hat, sollte auf jeden Fall ab 01.01.2013 die vorherige Bestellung neuer Spalten nachweisen können. Ob das den Kontrolleur gnädig stimmt – verlassen darf man sich nicht darauf!"
Originalmeldung auf der Webseite der Erzeugergemeinschaft Rheinland w.V.
BFL-Mitgliedsunternehmen die Betonspaltenböden herstellen:
Alfons Greten Betonwerk GmbH & Co. KG | ||
Betonwerk Schwarz GmbH | ||
Hölscher + Leuschner GmbH & Co. KG | ||
Miesner GmbH & Co. KG | ||
OTTE Beton GmbH | ||
SUDING Beton- und Kunststoffwerk GmbH | ||
Thye-Lokenberg |