Der folgende Beitrag zur Gruppenhaltung von Sauen wurde von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen unter www.lwk-niedersachsen.de veröffentlicht.
Ab 2013 müssen nach der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung alle tragenden Sauen in Gruppen gehalten werden. Vor diesem Hintergrund sieht sich ein Teil der Ferkelerzeugerbetriebe - insbesondere diejenigen ohne gesicherte Hofnachfolge - vor die Frage gestellt, ob sich die Investition in die Gruppenhaltung für die verbleibenden Produktionsjahre noch rechnet.
Stichtage
Bis zum 31.12.2012 sind laut Verordnung die Gruppenhaltung der Sauen, die maximal zulässige Spaltenweite von 20 mm für Sauen und Eber sowie der Mindestflächenanspruch je Sau nach Gruppengröße (< 6 Sauen – 2,5 m ²; 6 bis 39 Sauen – 2,25 m²; > 39 Sauen – 2,05 m²) einzuhalten. Die Anforderungen zur Gangbreite hinter den Sauen (1,60 m bei einseitiger, 2 m bei beidseitiger Aufstallung) sind erst nach dem 31.12.2018 verbindlich vorgeschrieben. Es sind eine Reihe von Gruppenhaltungssystemen wie Selbstfangfressstände, Abrufstationen, feste Kleingruppen oder dynamische Großgruppen am Markt erhältlich. Welches System bevorzugt wird, muss betriebsindividuell entschieden werden.
Wirtschaftlichkeit
Die Umstellung des Haltungssystems ist in der Regel mit Investitionen verbunden. Das wirft in einem Teil der Betriebe die Frage auf, ob die erforderlichen Investitionen sich noch lohnen. Eine Prognose der zukünftigen Ferkelpreise ist schwer möglich, allerdings geben die Entwicklungen der Vergangenheit wichtige Hinweise für eine mittel- und langfristig erfolgreiche Ferkelproduktion. Übersicht 1 zeigt die Unternehmensergebnisse der Ferkelerzeugerbetriebe der Wirtschaftsjahre (WJ) 2007/08 bis 2009/10 im Vergleich zur Mastschweinehaltung und im Vergleich zum geschlossenen System. Während Schweinemäster in allen 3 Jahren ein fast gleich bleibendes Gewinnniveau aufweisen können, hatten Ferkelerzeuger ein katastrophales Wirtschaftsjahr 2007/2008 mit einem starken Einbruch der Ferkelpreise bei gleichzeitig hohen Futterkosten zu verzeichnen. Trotz der letzten beiden guten Ferkelerzeugerjahre, steckt das Jahr 2007/08 vielen Ferkelerzeugern noch in den Knochen und macht sie daher bezüglich Neuinvestitionen in den Sauenstall unsicher.
Neben den marktbedingten Einkommensschwankungen gibt es aber auch bemerkenswert hohe Unterschiede im Unternehmensergebnis erfolgreicher und weniger erfolgreicher Ferkelerzeuger. Übersicht 2 stellt den Durchschnitt der Gewinne aus acht Wirtschaftsjahren gegenüber: Erfolgreiche Ferkelerzeuger hatten einen Gewinn in Höhe von 81.076 Euro und weniger erfolgreiche Ferkelerzeuger hatten im Schnitt einen Verlust in Höhe von 3.626 Euro zu verzeichnen. Entsprechende Ergebnisse finden wir auch in der Betriebszweigauswertung als Teilkostenrechnung bis zur Direktkostenfreien Leistung (DkfL). So hatte das untere Viertel der Ferkelerzeuger in den letzten 10 Wirtschaftsjahren eine DkfL in Höhe von 260 € je Sau und Jahr. Das obere Viertel der Betriebe erzielte eine DkfL von 590 € und damit 330 € mehr! Bei 200 Sauen sind das 66.000 € Gewinndifferenz, die sich bereits aus der Teilkostenrechnung ergeben. Die Ergebnisse verdeutlichen aber auch, dass in der Ferkelerzeugung Geld verdient werden kann!
Kostendeckung
Betriebe, die langfristig ihr Einkommen in der Ferkelproduktion erwirtschaften wollen, müssen ihren Stall auf jeden Fall an die rechtlichen Rahmenbedingungen anpassen. In Betrieben, in denen zum Beispiel aufgrund ungeklärter Hofnachfolge die Zukunft ungewiss ist, fällt die Entscheidung schwieriger. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht lohnen die Anpassungsinvestitionen, wenn alle Kosten, wie
- variable Kosten (Bestandsergänzug, Futter, Tierarzt, Energie etc.)
- feste Kosten (Betriebsführung, Reparaturen, Versicherungen, Berufsgenossenschaft etc.)
- Lohnkosten der entlohnten AK bzw. Lohnansprüche der nicht entlohnten Familien-AK
- sowie die Umbaukosten gedeckt sind
Zur Entscheidungsfindung sind folgende Informationen notwendig:
- Erforderliches Investitionsvolumen für die Umstellung auf die Gruppenhaltung sowie die geplante Nutzungsdauer
- Löhne bzw. Lohnanspruch für die nicht entlohnten AK
- Bisheriges Niveau der Direktkostenfreien Leistung (DkfL)
- Feste Kosten des Betriebes
Maximale Investitionskosten
Von dem mehrjährigen Durchschnitt der Direktkostenfreien Leistung werden die vorhandenen Festkosten (z.B. Kosten für Reparaturen, Versicherung und Betriebsführung) sowie der Lohnanspruch abgezogen. Aus der Differenz ergeben sich die maximalen Kapitalkosten (Abschreibung und Zinsansatz) pro Jahr. In Tabelle 1 sind die maximalen Kapitalkosten als Annuität für 4 verschiedene Leistungsgruppen in 100 €-Schritten von 350 € DkfL je Sau und Jahr bis 650 € DkfL je Sau und Jahr berechnet. Weiterhin wurde nach vier Lohnstufen in 5 €-Schritten von 10 € bis 25 € je Arbeitsstunde (Akh) unterschieden. Dabei sind für alle Gruppen 12 Akh je Sau einschließlich der Ferkelaufzucht veranschlagt worden.
Bei einer DkfL in Höhe von 350 €/Sau können lediglich 30 € je Sau und Jahr an Kapitalkosten getragen werden und auch nur dann, wenn der Lohnanspruch lediglich 10 € je Stunde beträgt. 30 € Kapitalkosten entsprechen bei einer Nutzungsdauer von 8 Jahren bis zur erforderlichen Umsetzung der Anforderungen an die Gangbreite im Jahr 2018 und einem Kalkulationszinssatz in Höhe von 5 % (Kapitalisierungsfaktor 6,5) maximalen Investitionskosten in Höhe von 195 € je Sauenplatz. Bei einer üblichen Nutzungsdauer der Inneneinrichtung von 12 Jahren (Kapitalisierungsfaktor 8,9) erhöhen sich die maximalen Investitionskosten auf 267 € je Jahr. Ist der Lohnanspruch höher, lohnt sich in dieser Leistungsgruppe keine weitere Investition. Dagegen kann ein Betrieb in der höchsten Leistungsstufe mit 650 € DkfL auch bei einer Entlohnung von 25 € je Stunde noch 975 € je Sau bei 8 Jahren Nutzungsdauer bzw. 1.335 € je Sau bei einer Nutzungsdauer von 12 Jahren investieren. D. h. mit steigendem Leistungsniveau erhöhen sich die wirtschaftlich möglichen Investitionskosten erheblich.
In der Praxis lautet die Fragestellung häufig so: Ein Betrieb mit 200 Sauen und einer langjährig durchschnittlichen DkfL in Höhe von 450 € je Sau und Jahr müsste rund 80.000 € (400 € je Sau), investieren, um den Stall bis Ende 2018 ohne weitere Investitionen nutzen zu können. Lohnt sich das? Laut der Berechnung in Tabelle 2 wäre das Vorhaben bei Lohnansprüchen von 10 bis 15 € je Stunde wirtschaftlich zu vertreten. 20 oder 25 € Lohnanspruch je Stunde können nicht erwirtschaftet werden. Dann wäre die Aufgabe der Zuchtsauenhaltung in Erwägung zu ziehen. Erste Berechnungen der Bauberater der Landwirtschaftskammer Niedersachsen ergeben mögliche Umbaukosten von 350 bis 500 € je Sauenplatz. Soll ein Lohnanspruch von 25 € je Stunde erwirtschaftet werden, wären die Umbaukosten nur für Betriebe im oberen Leistungsniveau wirtschaftlich. Bei einem Lohnanspruch von 15 € je Stunde, wären entsprechende Investitionen nur im unteren Viertel der Betriebe nicht wirtschaftlich. Die genaue Kostenschätzung sowie die Wirtschaftlichkeitsberechnung können allerdings immer nur einzelbetrieblich erfolgen.
Die Finanzierbarkeit der Anpassungsinvestitionen lässt sich aus den aufgeführten Berechnungen nicht ableiten. Sie hängt von weiteren Faktoren (vorhandenes Fremdkapital und daraus resultierender Kapitaldienst, weitere Einkünfte, Entnahmen) ab und ist betriebsindividuell zu berechnen.
Fazit:
Ab 2013 müssen tragende Sauen in Gruppen gehalten werden. Für Betriebe, die ihre Genehmigung vor Inkrafttreten der deutschen Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im August 2006 erhalten haben, sind damit häufig Investitionen zur Einhaltung verbunden. Ob sich diese Investitionen lohnen, ist abhängig vom Leistungsniveau, von den vorhandenen Festkosten, vom Lohnanspruch, den Umbaukosten und der geplanten Restnutzungsdauer des Stalles. Für Ferkelerzeuger mit hohem Leistungsniveau sind die notwendigen Investitionen in der Regel wirtschaftlich.
Fachreferentin Betriebswirtschaft, Wirtschaftsberatung
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