Der Schwerpunkt der Betrachtungen liegt dabei nicht nur auf den entstehenden Luftverunreinigungen wie Geruchsstoffen, Luftschadstoffen, Staub und Bioaerosolen, sondern auch auf den klimarelevanten Emissionen an Methan.
Die Richtlinie beschreibt auch den Stand der Technik der anlagenzugehörigen Biogasmotoren und ihrer Emissionen. Darüber hinaus wird auf Möglichkeiten zur Emissionsminderung bei der Verwertung des Gärrests (z.B. bei der Ausbringung) hingewiesen. Die Richtlinie gilt nicht für Anlagen, in denen die gemeinsame Vergärung mit Bioabfällen aus der Getrenntsammlung oder aus Gewerbebetrieben betrieben wird.
Die Zahl landwirtschaftlicher Biogasanlagen steigt enorm: Dabei ist durch die Umgestaltung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2004 eine deutliche Trendwende zu beobachten. Die meisten Anlagen, die heute entstehen, werden zur Vergärung von Wirtschaftsdünger und/oder nachwachsenden Rohstoffen errichtet. Der VDI erstellt deshalb die vorliegende Richtlinie, die sich speziell diesem neuen Typ widmet.
Die Richtlinie VDI 3475 Blatt 4 ist ab August 2010 zum Preis von 138,60 € beim Beuth Verlag in Berlin erhältlich. Unter der Telefonnummer +49 (0) 30 26 01 22 60 ist der Verlag erreichbar. Die deutsch/englische Fassung ersetzt den Entwurf vom Juli 2007.
Weitere Informationen und Onlinebestellungen sind möglich unter http://www.vdi.de/richtlinien.