Der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) warnt davor, sich auf solche Angebote einzulassen. Schon in der Vergangenheit habe es mehrere Beschwerden über solche Arbeitstrupps gegeben. Einer sei momentan mit wahrscheinlich in den Niederlanden zugelassenen Fahrzeugen insbesondere am Niederrhein unterwegs, komme aber aus Großbritannien.
Das Ergebnis brachte im Vergleich mit anderen Anbietern nicht die erhoffte preisgünstigere Leistung, erklärt der RLV. Häufig werde der vermeintlich günstige Betrag sofort bar abkassiert; die Quittung enthalte keine Anschrift der Ausführenden, sondern lediglich eine Handynummer. Falls während der Gewährleistungsfrist Reklamationen auftreten, habe man praktisch keine Chance, seine Ansprüche geltend zu machen, warnt der RLV. Denn selten falle die Arbeit zur Zufriedenheit aus. Auch das bei Haustürgeschäften eingeräumte Widerrufsrecht könne ohne ladungsfähige Anschrift nicht ausgeübt werden. Der Verband rät deshalb nachdrücklich davor ab, scheinbar günstige Handwerker spontan zwischen Tür und Angel "im Vorbeigehen" zu beauftragen. Für Arbeiten an Haus und Grundstück sollten Festpreisangebote von mehreren Firmen eingeholt und verglichen werden.