(BFL). Aktuelle Informationen um Tierhaltung in der Landwirtschaft bietet erneut der aid infodienst e. V. mit den zwei aktualisierten Broschüren „Anzeigepflichtige Tierseuchen“ und „Arzneimittelrecht für Nutztierhalter“. Letzteres Heft geht explizit auf die 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) ein, das seit dem 1. April 2014 gültig ist.
Informationen zu anzeigepflichtiger Tierseuchen sind gerade bei einem erhöhten Risiko für die Afrikanische Schweinepest oder auch Maul- und Klauenseuche wichtig, da nur eine schnelle Erkennung von Tierseuchen deren Verbreitung verhindern und zur erfolgreichen Bekämpfung beitragen kann. Deshalb besteht die gesetzliche Pflicht zur Anzeige gefährlicher Tierkrankheiten. Das Heft informiert Tierhalter, welche Seuchen bereits bei Befallsverdacht der zuständigen Behörde mitgeteilt werden müssen. Ursachen, Verbreitungswege, Merkmale und Maßnahmen gegen die Weiterverbreitung aller anzeigepflichtigen Tierseuchen werden beschrieben. Fotos zeigen anschaulich wichtige Krankheitssymptome. Die alphabetische Gliederung des Heftes ermöglicht ein schnelles Auffinden der Krankheitsbeschreibungen. Die Neuauflage berücksichtigt das Tiergesundheitsgesetz, das ab Mai 2014 das Tierseuchengesetz ablöst und eine Reihe weiterer Regelungen zum Schutz vor und zur Bekämpfung von Tierseuchen enthält.
Kommt es glücklicherweise nicht zum Seuchenfall, bedrohen dennoch häufig „normale“ Krankheiten die Tiergesundheit und die wirtschaftliche Nutztierhaltung. Für eine wirksame Behandlung der Tiere setzt der Landwirt gemeinsam mit seinem Tierarzt medizinisch notwendige Indikationen ein. Hierfür gelten seit dem 16. April neue gesetzliche Vorgaben. Kernstück des neuen Arzneimittelgesetzes (AMG) ist das Antibiotika-Minimierungskonzept, das den Verbrauch dieser Medikamente auf das therapeutisch unverzichtbare Mindestmaß verringern soll.
Der Einsatz von Antibiotika muss gemeldet werden und alle Daten werden in einer zentralen Datenbank erfasst. Die Überwachungsbehörden erhalten so Daten zur Häufigkeit der Antibiotikaanwendungen und können Betriebe vergleichen und beurteilen. Sollten dabei die verabreichten Antibiotikamengen über dem Bundesdurchschnitt liegen, muss der Tierhalter gemeinsam mit dem Hoftierarzt prüfen, wo die Ursachen für den erhöhten Verbrauch liegen und ob dieser verringert werden kann. Die 25% der Tierhalter, die am meisten Antibiotika verbrauchen, haben mit dem Tierarzt einen schriftlichen Reduktionsplan zu erstellen. Wenn es nicht gelingt den Antibiotika-Einsatz zu verringern, kann die Behörde weitere Maßnahmen anordnen, dies kann bis zu einer dreijährigen Untersagung der Tierhaltung führen. Aber auch die Betriebsleiter wissen dann, wieviel Antibiotika sie im Vergleich zu ihren Berufskollegen einsetzen.
Ziel der AMG-Novelle ist es letztendlich, die Tiergesundheit insgesamt durch ein verbessertes Management zu verbessern. Denn Tiere, die erst gar nicht erkranken, benötigen auch keine Arzneimittel und Antibiotika. „Vorbeugen ist besser als heilen!". Mehr zur AMG-Novelle finden Sie im neu aufgelegten aid-Heft "Arzneimittelrecht für Nutztierhalter".
Aber nicht nur die Tierhaltung und die Landwirtschaft – sondern der Landwirt selbst steht oft im Focus der aid-Veröffentlichungen. Eigentlich mag man es gar nicht mehr hören, so oft trommeln Sparkassen, Versicherungen und andere Finanzdienstleister für eine zusätzliche Vorsorge im Alter. Dennoch stellt sich gerade für Familien in der Landwirtschaft die Frage, ob die Zahlungen aus der Rentenkasse für einen sorglosen Lebensabend ausreichen. Einfache Antworten auf diese Frage gibt es jedoch nicht. Schließlich sind gerade auf landwirtschaftlichen Betrieben die Voraussetzungen zu verschieden: Wird der Hof von einem der Kinder übernommen? Bleiben die Eltern und Großeltern auf dem Hof? Wie viel Geld kann zurückgelegt werden, wie viel für die Betriebsentwicklung gebraucht?
Einen fundierten Einstieg ins Thema bietet das neue aid-Heft "Private Altersvorsorge - Luxus oder Notwendigkeit?", das sich vor allem an Familien und Beschäftigte in Landwirtschaft, Gartenbau und Forstwirtschaft wendet. Es enthält Beispiele und Tabellen zur Ermittlung des individuellen finanziellen Bedarfs im Alter und erläutert, mit welchem Einkommen man zu Rentenbeginn rechnen kann. Zusätzlich zu dem Heft gibt es auf der Homepage des aid einen kostenlosen, interaktiven Rentenrechner, in der Rubrik Personenversicherungen. Auch die Bedeutung des Betriebes als wichtiges Standbein der Vorsorge wird im Heft beleuchtet, sowohl für den Fall der Aufgabe als auch bei Fortführung im Haupt- oder Nebenerwerb. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Vorstellung der möglichen Formen einer privaten Vorsorge, von staatlich geförderten Programmen wie der Riester-Rente über Angebote von Versicherungen bis zu Investmentfonds und Auszahlplänen. Zudem bietet es einen Fahrplan, wann eine private Vorsorge beginnen sollte, zu welchem Zeitpunkt eine Prüfung der gewählten Vorsorgeart ansteht und wann endgültige Entscheidungen zur Hofnachfolge und zum tatsächlichen Einkommensbedarf im Alter getroffen werden sollten. Tipps zur unabhängigen Beratung und zu weiterführender Literatur bzw. Onlineangeboten helfen bei der konkreten Umsetzung. Leicht verständlich und klar strukturiert bietet das Heft allen Generationen auf landwirtschaftlichen Betrieben einen guten Überblick über ein kompliziertes Thema.
Die aid-Hefte finden Sie im BFL-Shop oder direkt im Medienshop des aid.