Zeitpunkt des Inkrafttretens einer Verordnung und für erste Prüf- und Zulassungsverfahren von serienmäßig hergestellten Stalleinrichtungen noch ungewiss
(BFL). Nach Einschätzung der Bundesregierung wird sich der Bundesrat wird sich nicht vor Ende des zweiten Quartals 2016 mit einem Verordnungsentwurf befassen, da derzeit Stellungnahmen von Ländern und Verbänden zu einem im August 2015 vorgelegten Verordnungsentwurf ausgewertet werden. Dem folgt eine Anhörung der Tierschutzkommission und der Abschluss des EU-Notifizierungsverfahrens.
Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung und der ersten Prüf- und Zulassungsverfahren von serienmäßig hergestellten Stalleinrichtungen wird vom weiteren zeitlichen und inhaltlichen Verlauf des Verordnungsgebungsverfahrens bestimmt. Sobald mit dem Verfahren ausreichende Erkenntnisse und Erfahrungen gewonnen wurden, um sie für andere Bereiche der Nutztierhaltung zu Grunde legen zu können, soll eine Ausdehnung des Anwendungsbereichs auf andere Nutztierarten-Haltungssysteme erfolgen.
Die Antwort der Bundesregierung erfolgte auf eine Anfrage von Abgeordneten zur Umsetzung von Tierschutzankündigungen innerhalb der 18. Wahlperiode im Bereich der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung.
Originaltext der Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage