(BFL). Auch im Jahr 2014 werden für Verbraucherinnen und Verbraucher wieder einige Änderungen in Kraft treten. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) informiert über die wichtigsten gesetzlichen Änderungen im kommenden Jahr in einer Pressemitteilung.
Die wichtigsten Regelungen für Landwirte und Nutztierhalter werden hier erläutert.
ERNÄHRUNG, TIERSCHUTZ UND TIERGESUNDHEIT
Den Antibiotika-Einsatz in der Tierhaltung reduzieren
Am 1. April 2014 tritt die 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes in Kraft. Ziel der Novelle ist es, den Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung deutlich zu minimieren. Die neuen Regelungen ermöglichen es, sowohl den Tierhaltern selbst als auch den Überwachungsbehörden, die Therapiehäufigkeit mit Antibiotika in einem Betrieb zu beurteilen und mit anderen Betrieben zu vergleichen. Auf dieser Grundlage können die Überwachungsbehörden Tierhalter, wenn es notwendig ist, zu Prüfungen und Maßnahmen verpflichten. Darüber hinaus enthält die AMG-Novelle verschiedene Ermächtigungsgrundlagen, zum Beispiel für Anwendungsverbote für bestimmte Tierarzneimittel. www.bmelv.de/antibiotikaresistenz
Neues Tierschutzgesetz nimmt Tierhalter in die Pflicht
Ab dem 1. August 2014 bedarf es einer Genehmigung für die gewerbliche Hundeausbildung: Ziel dieser Regelung im Dritten Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes ist es, im Sinne der Tiere und des Tierschutzes Mindestqualitätsstandards sicherzustellen. Außerdem muss die entgeltliche Einfuhr von Wirbeltieren, darunter auch Haustiere, künftig von der Behörde erlaubt werden. Damit soll unter anderem der unseriöse Handel mit Welpen bekämpft werden. Zudem muss jeder, der ab dem 1. August 2014 gewerbsmäßig mit Wirbeltieren handelt – wie zum Beispiel mit Hunden, Katzen, Schweinen oder Rindern - dem künftigen Tierhalter schriftliche Informationen über die wesentlichen Bedürfnisse des Tieres mitgeben. Nutztierhalter müssen darüber hinaus mit dem neuen Tierschutzgesetz ab dem 1. Februar 2014 eine tierschutzbezogene Eigenkontrolle durchführen und Tierschutzindikatoren erheben und bewerten. www.bmelv.de/tierschutzgesetz
Tierseuchen besser vorbeugen und bekämpfen
Zum 1. Mai 2014 löst das Tiergesundheitsgesetz das bisherige Tierseuchengesetz ab. Das Tiergesundheitsgesetz übernimmt bewährte Vorschriften zur Tierseuchenbekämpfung, setzt aber verstärkt auf Prävention. Es gelten neue Regelungen zum vorbeugenden Schutz vor Tierseuchen, deren Bekämpfung sowie zur Verbesserung der Überwachung. So wird zum Beispiel der Personenkreis erweitert, der eine anzeigepflichtige Tierseuche anzeigen muss. Neben den Amtsveterinären sind das zum Beispiel auch Tiergesundheitsaufseher, Veterinäringenieure, amtliche Fachassistenten und Bienensachverständige. Das neue Tiergesundheitsgesetz ermöglicht über eine Verordnungsermächtigung die Durchführung eines Monitorings über den Gesundheitsstatus von Tieren: Durch die regelmäßige Untersuchung repräsentativer Proben können Gefahren für die Tiergesundheit frühzeitiger erkannt werden. Das vereinfacht unter anderem die Errichtung von Schutzgebieten. Das sind Gebiete, die weitgehend frei sind von bestimmten Krankheiten und für die strengere Kriterien gelten, wenn Tiere dorthin verbracht werden sollen. Zudem wurde mit dem Tiergesundheitsseuchengesetz die Rolle des Friedrich-Loeffler-Instituts gestärkt. www.bmelv.de/tiergesundheitsgesetz
VERBRAUCHERSCHUTZ
Zahlungssystem SEPA soll grenzüberschreitendes Bezahlen einfacher machen
Zum 1. Februar 2014 wird ein einheitlicher europäischer Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area - SEPA) geschaffen, in dem keine Unterschiede mehr zwischen inländischen und grenzüberschreitenden Zahlungen gemacht werden. Damit werden grenzüberschreitende Zahlungen zügiger und unkomplizierter. Eine wichtige Neuerung für Bankkunden ist die verbindliche Einführung der 22-stelligen internationalen Kontonummer IBAN (International Bank Account Number) in Deutschland. Die althergebrachte Kontonummer und Bankleitzahl können Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland noch bis zum 1. Februar 2016 weiter nutzen. Der bisher für SEPA-Überweisungen anzugebende BIC (Business Identifier Code) wird für nationale Zahlungen nach dem 1. Februar 2014 nicht mehr benötigt. Für grenzüberschreitende Zahlungen in EU-Länder ist er noch bis zum 1. Februar 2016 anzugeben. www.bmelv.de/sepa
LAND-, FORST- UND FISCHEREIWIRTSCHAFT
Die Landwirtschaft in Europa wird mit der Neuausrichtung der EU-Agrarreform ökologischer und nachhaltiger. Kern der Reform ist ein wirksames Greening der Direktzahlungen aus der ersten Säule. Das bedeutet, dass 30 Prozent der Direktzahlungen nur dann an die Landwirte fließen, wenn die Betriebe zusätzliche Umweltleistungen erbringen, die über die bereits gelten Cross-Compliance-Anforderungen hinausgehen. Damit wird das Prinzip "Öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen" stärker in den Vordergrund gerückt. Insgesamt stehen für die Förderung der Landwirtschaft und der ländlichen Entwicklung in Deutschland von 2014 bis 2020 jährlich rund 6,2 Milliarden Euro an EU-Mitteln zur Verfügung.
Kleinere und mittlere Betriebe werden bei den Direktzahlungen gestärkt
Mit der Reform der EU-Agrarpolitik erhält die Landwirtschaft verlässliche und stabile Rahmenbedingungen bis zum Jahr 2020. Gleichzeitig wird die Landwirtschaft ökologischer und nachhaltiger. Kern der Reform ist ein wirksames Greening, mit dem das Prinzip “Öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen“ noch stärker in den Vordergrund gerückt wird. Außerdem werden kleinere und mittlere Betriebe gestärkt. Während die meisten Regelungen der EU-Agrarreform erst 2015 zum Tragen kommen, soll diese Regelung der gezielten Förderung kleiner und mittlerer Betriebe bereits für das Übergangsjahr 2014 gelten. Die zusätzliche Zahlung für die ersten Hektare soll in den ersten Monaten des kommenden Jahres beschlossen werden und bei der Auszahlung der Direktzahlungen Ende des Jahres zur Geltung kommen. www.bmelv.de/gap-reform
Mehr Tier- und Umweltschutz bei der Förderung der ländlichen Räume (GAK)
Ab dem 1. Januar 2014 gelten neue Regeln für die „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK). Mit einem Fördervolumen von derzeit 600 Millionen Euro jährlich ist die GAK das wichtigste nationale Förderinstrument für die Agrarwirtschaft, den Küstenschutz und die ländlichen Räume. Im Dezember 2012 hat das Bundeslandwirtschaftsministerium mit den Ländern neue Schwerpunkte gesetzt, die Förderung vereinfacht und auf wichtige gesellschaftliche Herausforderungen fokussiert. Nur wer künftig mehr Leistung erbringt, als gesetzlich vorgeschrieben ist – zum Beispiel beim Tier- oder Umweltschutz – erhält Förderung. Außerdem werden die Fördersätze für den ökologischen Landbau erhöht. Stärker gefördert werden darüber hinaus ab 2014 unter anderem die integrierte ländliche Entwicklung, die Beratung landwirtschaftlicher Betriebe und die gemeinsame Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. www.bmelv.de/gak
Agrarinvestitionsförderung für neue tiergerechtere Ställe
Ab 1. Januar 2014 werden Förderungen für einzelbetriebliche Agrarinvestitionen in langlebige Wirtschaftsgüter nur noch genehmigt, wenn sie besondere Anforderungen im Verbraucher-, Umwelt- oder Klimaschutz erfüllen. Bei Stallbauinvestitionen muss der Tierschutz besonders berücksichtigt werden. Eine Förderung im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogrammes (AFP) muss demnach neben den bisherigen Zielen wie Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Multifunktionalität auch einer besonders tiergerechten Landwirtschaft dienen. www.bmelv.de/gak
Solide Basis für die landwirtschaftliche Unfall- und Krankenversicherung
Ab 1. Januar 2014 werden einheitliche Beitragsmaßstäbe in der landwirtschaftlichen Unfall- und Krankenversicherung eingeführt. So sehen es die gesetzlichen Vorgaben und die entsprechenden Beschlüsse der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) vor. Heute führen als Folge der früheren kleinteiligen Organisationsstruktur in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung regional unterschiedlich hohe Beiträge für identisch strukturierte Betriebe teilweise zu erheblichen Belastungsunterschieden. Künftig sollen identische Betriebe in ganz Deutschland den gleichen Beitrag zahlen und bestehende Wettbewerbsverzerrungen abgebaut werden. Der Umstieg auf die neuen Maßstäbe erfolgt in einem mehrjährigen Angleichungsprozess, um Verwerfungen möglichst zu vermeiden. Alle Versicherten werden individuell über die Beitragsangleichung informiert. www.bmelv.de/agrarsozialpolitik
Weitere Neuregelungen die Verbraucher, Winzer, Fischer, etc. betreffen entnehmen Sie bitte der Originalpressemeldung.