(BFL). Das Bundeskabinett hat einen Regierungsentwurf für die Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) beschlossen, in dem Jauche-, Gülle- und Sickersaftbehältern (JGS-Anlagen) nicht mehr enthalten sind. Das Umweltministerium hatte ursprünglich entsprechende Regelungen gefordert, die aber offensichtlich vom Landwirtschaftsministerium abgelehnt wurden. Der Landwirtschaft bleibt damit auf bundesebene womöglich eine Verschärfung mit höheren Anforderungen für diese Anlagen vorerst erspart.
Ob es nun bei dieser Regelung bleibt und die Regelungen einzelner Bundesländer anzuwenden sind, hängt davon ab ob JGS-Anlagen in der anstehenden Bundesratsinitiative noch eine Rolle spielen.
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