Aktuelle Nachrichten
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Zertifizierungsprogramm „DLG-Agrarfinanzmanager“ startet am 27. Januar 2014 in die 2. Runde - Für Berater, Bank-, Finanz- und Versicherungskaufleute mit Betreuungsschwerpunkt Agrarwirtschaft sowie für kaufmännische Leiter auf landwirtschaftlichen Betrieben
(DLG). Landwirtschaftliche Betriebe nehmen innerhalb der Wirtschaft eine Sonderstellung ein. Für die Abwicklung eines Kreditantragsprozesses ist es daher unerlässlich, als finanzierendes Institut den zu beratenden Betrieb richtig einordnen und bewerten zu können. Banker und Berater benötigen dafür neben einem fundierten bankkaufmännischen Wissen auch praktisches und fachliches Know-how über die Landwirtschaft und die Besonderheiten, die es hier wie in keinem anderen Wirtschaftszweig gibt. Sie müssen verstehen, wie der Kunde Landwirt denkt und handelt, in welchem Umfeld er sich bewegt, um daraus abzuleiten, wie sein Betrieb einzustufen ist. Hier setzt das Weiterbildungsangebot der DLG-Akademie, das Zertifizierungsprogramm „DLG-Agrarfinanzmanger“, an. Es ergänzt ein Studium und die banktypischen Ausbildungen, indem ein Überblick über die Besonderheiten der Landwirtschaft vermittelt und anhand eines Planspieles der Prozess der Finanzierung von A bis Z an einem realen Fallbeispiel konstruiert werden. In kleinen Teams werden die Teilnehmer reale landwirtschaftliche Betriebe analysieren, einen Kreditantrag selbst erstellen, ihn prüfen, eine Analyse erarbeiten und diese verteidigen.
Parallel dazu finden Übungen zur richtigen Kommunikation zum Kunden Landwirt statt. Zudem ermöglichen ausgewählte landwirtschaftliche Betriebsleiter den Teilnehmern Einblicke in die praktische Landwirtschaft. Für die Zertifikatsvergabe zum „DLG-Agrarfinanzmanager“ werden am Ende der Weiterbildung sowohl die Vorstellung des Finanzierungsantrags im Team bewertet als auch das vermittelte Wissen anhand eines theoretischen Tests abgeprüft.
Das insgesamt drei Wochen dauernde Zertifizierungsprogramm „DLG-Agrarfinanzmanager“ richtet sich an Berater, Bank-, Finanz- und Versicherungskaufleute mit Betreuungsschwerpunkt Agrarwirtschaft sowie an kaufmännische Leiter auf landwirtschaftlichen Betrieben. Es startet am 27. Januar 2014 in die zweite Runde. Die Teilnehmerzahl ist auf maximal acht Personen begrenzt. Anmeldeschluss ist der 6. Januar 2014.
Interessenten erhalten weitere Informationen zu dieser Veranstaltung bei der DLG-Akademie, Tel. 069/24788-333, Fax: 069/24788-336 oder E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Ausführliche Informationen mit Anmeldemöglichkeiten sind auch im Internet unter http://www.dlg-akademie.de/agrarfinanzmanager.html verfügbar.
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Der Bundesverband BioEnergie (BBE) appelliert in aller Dringlichkeit an CDU/CSU und SPD im Rahmen der aktuellen Koalitionsverhandlungen bei der Bioenergie "in der Spur zu bleiben". Es müsse ein klares Bekenntnis zur Bioenergie als unverzichtbare Säule der Energiewende abgegeben werden. Die in den Koalitionsverhandlungen vorgesehene Begrenzung des Zubaus von Biomasse auf Abfall und Reststoffe ist aus Sicht der Bioenergiebranche völlig unakzeptabel und für die Energiewende nicht sachgerecht, weil ohne eine moderate und nachhaltige Nutzung geeigneter Energiepflanzen keine Versorgungssicherheit durch CO2-arme Technologien aufgebaut werden kann.
"Ohne land- und forstwirtschaftliche Anbaubiomasse, insbesondere ohne den Einsatz von Energiepflanzen, kann die Branche insbesondere die notwendige Rolle des erneuerbaren Systemdienstleisters im Strommarkt nicht ausfüllen, keine Innovationen vorantreiben und sich nicht weiterentwickeln. Die angesprochene "Vermaisung" sollte gezielt angepackt werden, z.B. über entsprechende Nachhaltigkeitsanforderungen in relevanten Verordnungen bzw. durch eine Änderung der Rohstoffvergütung. Ein Ausschluss aller Energiepflanzen wäre völlig überzogen und würde die Branche und die damit verbundenen Arbeitsplätze massiv gefährden. Außerdem würden die Erfolge in der Energiepflanzenzüchtung ad absurdum geführt ", so Helmut Lamp, Vorsitzender des BBE.
Der BBE fordert daher die Koalitionäre der CDU/CSU und der SPD dringend auf, die derzeitige Formulierung im Koalitionsvertrag so zu ändern, dass ein Zubau von Biomasseanlagen über alternative Energiepflanzen, diverse Holzsortimente sowie Abfall- und Reststoffe weiterhin ermöglicht werde. Beim Energiepflanzenanbau sollte zudem auf Nachhaltigkeits- und Effizienzanforderungen gesetzt werden, die eine weitere nachhaltige Branchenentwicklung zulassen. In einem novellierten EEG könne die Biomasse insbesondere einen wichtigen Beitrag zum Ausgleich der Lastschwankungen leisten, die Wind- und Solarstrom auslösen. Hierüber könnten bei Biomasse Schritte in eine Marktorientierung und damit auch der Entlastung bei der EEG-Umlage gegangen werden. Der Koalitionsvertrag und das EEG 2.0. müssten daher realistische und nachhaltige Ausbauziele für Biogasanlagen, Biomasseheizkraftwerke und Holzvergasungsanlagen unter Berücksichtigung des regionalen Flächen- und Rohstoffpotentials weiterhin ermöglichen und somit der Branche eine Perspektive geben.
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Tagungsband der 11. Internationalen Tagung „Bau, Technik und Umwelt in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung“ vom 24. bis 26. September 2031 in Vechta veröffentlicht
(KTBL). In dem Tagungsband stellen internationale Referenten neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu verschiedenen Bereichen der Nutztierhaltung vor. Die Themen umfassen tiergerechte Haltung, Lüftung und Emissionen, Melken und Eutergesundheit, Bewertungsmethoden und Qualitätssicherung sowie rechnergestützte Systeme.
Die Beiträge der 11. Internationalen Tagung „Bau, Technik und Umwelt in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung“ bieten die Grundlage, um Forschung und Entwicklung in der Bau- und Verfahrenstechnik der Nutztierhaltung auf hohem Niveau zu diskutieren und damit die Basis für weitere Forschungsarbeiten und praktische Entwicklungen zu schaffen.
Neben den einzelnen Referaten – zum überwiegenden Teil in Deutsch mit englischen Kurzfassungen – enthält der Tagungsband auch die Beiträge der gleichzeitig durchgeführten Posterausstellung.
Erhältlich ist der 484-seitige Tagungsband für 34 € beim Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) e.V. Bestellungen bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter 06151 7001-189.
2013, 484 S., 34 €, ISBN 978-3-941583-80-1, Best.-Nr. 13005
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Weniger Antibiotika in der Tierhaltung
(BMELV). Ein langes und schwieriges Gesetzgebungsverfahren ist erfolgreich zum Abschluss gebracht worden. Das 16. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (16. AMG-Novelle) ist am 10. Oktober 2013 vom Bundespräsidenten ausgefertigt und heute im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es wird am 1. April 2014 in Kraft treten.
Ziel der 16. AMG-Novelle ist es, den Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung deutlich zu minimieren. Sie gibt den Tierhaltern die Möglichkeit den Antibiotikaeinsatz kritisch zu überprüfen und – wo notwendig – zu reduzieren. Die Länderbehörden der Tierarzneimittelüberwachung erhalten deutlich mehr Kontrollbefugnisse.
„Die Vorgaben des neuen Arzneimittelgesetzes setzen in den Betrieben an, dort wo der Einsatz von Antibiotika erfolgt. Diese Reform ist gesundheitspolitisch ein großer Schritt und zugleich eine Aufforderung an alle Beteiligten, sich mit den neuen Regelungen konstruktiv auseinander zu setzen, um gemeinsam einem übermäßigen Einsatz von Tierarzneimitteln Einhalt zu gebieten“, sagte Staatssekretär Dr. Robert Kloos am Mittwoch in Berlin. „Deutschland vollzieht damit einen entscheidenden Schritt zur Eindämmung der Antibiotikaresistenzen im Veterinärbereich und leistet einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen insgesamt.“
Die 16. AMG-Novelle war im September 2012 vom Kabinett verabschiedet worden, der Bundestag hatte das Gesetz am 28. Februar 2013 beschlossen. Der Bundesrat hatte am 22. März 2013 den Vermittlungsausschuss angerufen. Das Vermittlungsverfahren konnte erfolgreich abgeschlossen werden, nachdem der Bundestag am 27. Juni und der Bundesrat am 5. Juli 2013 der Beschlussempfehlung des Vermittlungsverfahrens zugestimmt hatten. Die 16. AMG-Novelle wird am 1. April 2014 in Kraft treten. Zwischenzeitlich können sich alle Beteiligten auf die neuen Regelungen einstellen. So müssen die Länder die Art und Weise der Meldungen und Erfassungen der Therapiehäufigkeitsdaten organisieren, z.B. durch eine gemeinsame Stelle der Länder.
Das neue Gesetz enthält innovative Regelungen. Erstmals wird eine systematische flächendeckende Minimierung des Antibiotikaeinsatzes in Betrieben, die Rinder, Schweine, Hühner und Puten zur Mast halten, über den Indikator Therapiehäufigkeit angegangen. Die Erfassung und Messung dieses Indikators läuft als permanenter Prozess. Indem Handlungsverpflichtungen bei Überschreiten bestimmter Kennzahlen ausgelöst werden, soll er die Minimierung auf das therapeutisch unerlässliche Mindestmaß bewirken.
Die neuen Regelungen ermöglichen den Überwachungsbehörden, die Therapiehäufigkeit mit Antibiotika in einem Betrieb zu beurteilen und mit anderen Betrieben zu vergleichen. Auf dieser Grundlage kann der Tierhalter zu erforderlichen Prüfungen und Maßnahmen verpflichtet werden – auch im Zusammenwirken mit dem Tierarzt und der Überwachungsbehörde.
Die 16. AMG-Novelle ist ein Instrument der Transparenz, da die Therapiehäufigkeit mit Antibiotika in den einzelnen Betriebstypen für die Überwachung und die Betroffenen erkennbar wird. Der Tierhalter kann anhand der bundesweiten Kennzahlen vergleichen, wie seine betriebsindividuelle Situation zu beurteilen ist; die Behörden erhalten Kenntnis über Betriebe, bei denen Überwachungsmaßnahmen zu prüfen sind. Für die Berechnung des Indikators Therapiehäufigkeit sind eine Reihe von Angaben des Tierhalters erforderlich. Die Regelungen des Gesetzes sind so gestaltet, dass Doppelmeldungen unterbleiben und der Tierhalter auch Dritte mit den Meldungen betrauen kann.
Die erstmals im Jahr 2011 in Deutschland verbindlich erfassten Daten über an Tierärzte abgegebene Mengen von Antibiotika (1734 Tonnen) sind ein Ausgangspunkt, an dem die Entwicklung der Antibiotikaminimierung der 16. AMG-Novelle in einem Land mit hohen Tierzahlen gemessen werden wird. Es wird also darauf ankommen, wie sich die Zahlen in Deutschland weiter entwickeln. In den ebenfalls heute veröffentlichten Ergebnissen einer Vergleichsstudie der Europäischen Arzneimittelagentur über Antibiotika-Abgabemengen der Mitgliedstaaten (ESVAC) im Jahr 2011 wird diese Zahl aus Deutschland aufgegriffen und mit Zahlen aus anderen Mitgliedstaaten verglichen. Allerdings gibt es in den Mitgliedstaaten unterschiedliche Meldegrundlagen und die Verwendung der Bezugsgröße ist nicht unumstritten.
Veröffentlichung der 16. AMG-Novelle im Bundesgesetzblatt: http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl
Hintergrundinformationen
Antibiotika sind das wichtigste Instrument zur Behandlung von Infektionskrankheiten. Jedoch nehmen auch in Deutschland die Fälle von Antibiotika-Resistenzen zu. Dadurch können Medikamente bei erkrankten Menschen oder erkrankten Tieren ihre Wirkung verlieren. Da jeder Einsatz von Antibiotika letztlich die Resistenz fördern kann, muss sichergestellt sein, dass Antibiotika gerade bei Tieren, von denen Lebensmittel gewonnen werden, nur dann eingesetzt werden, wenn sie unbedingt erforderlich sind.
Gesetzliche Vorgaben, umfassende Informationen, intensive Forschung sowie eine risikoorientierte Überwachung sind die tragenden Säulen der Strategie gegen unsachgemäßen Antibiotika-Einsatz in der Landwirtschaft sowie gegen Antibiotika-Resistenzen. Alle Maßnahmen dienen dabei dem vorsorgenden Gesundheitsschutz, der zugleich vorbeugender Verbraucherschutz ist.
Das Antibiotika-Minimierungskonzept des BMELV berücksichtigt
• die Verbesserung der Tierhaltungsbedingungen,
• die Verschärfung der Regelungen im Tierarzneimittelrecht.
Klare rechtliche Vorschriften
Es gibt bereits klare Vorschriften, die den Einsatz von Antibiotika regeln: Nach dem Arzneimittelgesetz dürfen Antibiotika nur zur Behandlung von kranken Tieren eingesetzt werden, keinesfalls zur Wachstumsförderung oder zur Prophylaxe. Verstöße gegen diese Vorschriften sind strafbar. Die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften ist Aufgabe der Länderbehörden. Sie sind dafür zuständig, Tierarztpraxen und Tierhaltungsbetriebe zu kontrollieren.
Einsatz nur, wenn therapeutisch notwendig
Das BMELV tritt seit Jahren dafür ein, dass beim Einsatz von Antibiotika ein strenger fachlicher Maßstab zugrunde gelegt wird. Antibiotika dürfen bei Tieren nur dann eingesetzt werden, wenn dies aus therapeutischen Gründen geboten ist. Daher ist bereits vor über zehn Jahren im Arzneimittelgesetz (AMG) eine Beschränkung der Abgabe von systemisch wirksamen Antibiotika und eine Bindung von deren Anwendung an eine vorherige tierärztliche Untersuchung verankert worden.
Antibiotika als leistungsfördernde Futtermittelzusatzstoffe verboten
Bereits seit Januar 2006 gilt EU-weit das Verbot, Antibiotika als leistungsfördernde Futtermittelzusatzstoffe einzusetzen. Seit Jahren sind in Deutschland alle antibiotisch wirksamen Tierarzneimittel zur Anwendung bei Lebensmittel liefernden Tieren verschreibungspflichtig. Bei der Abgabe von Tierarzneimitteln durch den Tierarzt an den Tierhalter sorgen strenge Fristenregelungen dafür, dass ein enger Zusammenhang zwischen Diagnose und Behandlung der Tiere bestehen bleibt.
Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie "DART"
2008 wurde die Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie "DART" ins Leben gerufen. Zentrales Ziel der gemeinsamen Strategie des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ist die Reduzierung und Verminderung der Ausbreitung von Antibiotika-Resistenzen in Deutschland. Quelle: www.bmelv.de/dart
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(LWK NRW). Nichts ist so beständig wie der Wandel – landwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer müssen sich ständig neuen Herausforderungen stellen. Die konsequente Aktualisierung des Wissens und die stetige Überprüfung der strategischen Ausrichtung des Unternehmens sind von größter Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit. Deshalb bietet die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen für die kommende Saison wieder ein umfangreiches Paket an Weiterbildungsangeboten an.
Unter dem Titel „Wissen macht fit 2013/2014“ umfasst es die bewährten produktionstechnischen Seminare, die solides Grundlagenwissen vermitteln und über Neuentwicklungen informieren, sowie TOP-Seminare und Vortragsveranstaltungen zu aktuellen Themen, wie Antibiotikaeinsatz und Tiergesundheit, Naturheilkunde und regenerative Energien oder auch zahlreiche Seminare zum Ökolandbau und Ökogartenbau. Auch Kurse für Neueinsteiger in die Landwirtschaft werden angeboten. Qualifizierte und ausgewiesene Experten stehen bei allen Veranstaltungen als Referenten zur Verfügung.
Die Weiterbildungsangebote für die Landwirtschaft der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen sind zusammengestellt in einem 132-seitigen Katalog, den es bei allen Dienststellen der Landwirtschaftskammer kostenlos gibt. Dem Katalog ist erneut ein Kalender beigefügt, der auf einen Blick eine Übersicht über die vielfältigen Veranstaltungen bietet und auf den Inhalt der Broschüre Bezug nimmt. In diesem Jahr wird die Anmeldung zu den Top-Seminaren erleichtert. Wer mit seinem Smartphone auf den abgedruckten QR-Code geht, gelangt zum elektronischen Anmeldeformular für dieses Seminar.
Anmeldekarten befinden sich im Katalog. Um schriftliche Anmeldung unter der kostenlosen Fax-Nummer 0800 / 5263329 wird gebeten. Alternativ können alle Veranstaltungen auch auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer unter www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/weiterbildung gebucht werden. Der komplette Katalog steht auch zum Herunterladen zur Verfügung. Bestellt werden kann er unter der Service-Hotline 0800 / 5263228 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
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Standards für Wohnungen, Arbeitszeiten und Arbeitsschutz sollen festlegt werden
Clemens Tönnies persönlich eingegriffen
(BFL). Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und die Fleischbranche werden über einen Mindestlohn und Standards für Werkvertragsmitarbeiter verhandeln. Schlachtkonzern-Chef Clemens Tönnies wird in LZ dazu wie folgt zitiert: „Ich bin froh, dass die Kuh vom Eis ist“.
Neben Tönnies werden auch Westfleisch, Vion und Danish Crown Gespräche mit der Gewerkschaft führen. Offensichtlich ist der aufgebaute Druck zu groß geworden und Clemens Tönnies habe persönlich eingegriffen um nun eine branchenumfassende Regelung zu finden. Tönnies betonte: „Wir wollen Standards setzen, die „gesellschaftlich und politisch eine breite Akzeptanz finden.“
Die NGG fordert einen tarifvertraglichen Einstiegslohn von 8,50 Euro und Regelungen die die grundlegenden Arbeitsbedingungen für Werksvertragsmitarbeiter in Fleischbetrieben festgelegen.
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Marktdiskussion auf den DLG-Unternehmertagen in Magdeburg
(DLG). Für die Vermarktung von Weizen der diesjährigen Ernte gibt es wenig Impulse. „In diesem Jahr ist ein deutlicher Aufbau der Endbestände möglich“, sagte Stefan Vogel heute während der Abschlussdiskussion der DLG-Unternehmertage in Magdeburg. Der Leiter der volkswirtschaftlichen Abteilung des Agrarhandelshauses Toepfer International erwartet „eine mehr als ausgeglichene Weizenbilanz“. Da auch andere Regionen in Europa – von Spanien bis zum Schwarzen Meer – in diesem Jahr gute Ernte verzeichneten, steige in allen Überschussregionen der Exportdruck. Zugleich sei die mittelfristige Finanzierung der Getreideeinfuhren in Ägypten unklar. Das krisengeschüttelte Land zählt zu den wichtigsten Importeuren weltweit.
Von „einer leichten Hoffnung auf höhere Weizenpreise im späten Herbst“, berichtete in Magdeburg Getreidehändler Holger Simons von der DLS-Schmitt GmbH. Für Triticale beobachtet Simons einen sich positiv vom Weizen abhebenden Preistrend.
Der Rapspreis dürfte vorerst kaum zu alten Höhenflügen von weit mehr als 400 Euro pro Tonne zurückkehren. Sönke Baden, Ölsaatenhändler bei Bunge, erwartet für die kommenden Monate ein Niveau von „350 Euro und sicher nicht viel mehr“. Der sinkende Absatz von Rapsöl für Treibstoffe zeige bereits klare Wirkung.
Sorgen bereitet in diesem Jahr der erhöhte Befall mit Mutterkorn, nicht nur beim Roggen. Auch Weizenpartien sind häufiger als zuvor betroffen. Zum gesundheitlichen Risiko kommt der wirtschaftliche Schaden: „Zehn Euro Reinigungskosten pro Tonne und ein Mengenverlust von fünf Prozent über die so genannte Ausreinigung sind möglich“, erläuterte Jürgen Hittel, ATR Landhandel, während der Marktdiskussion am Donnerstag.
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(AMI). Die Preise für Agrarprodukte haben sich von der Schwäche im Juli wieder etwas erholt. Der Index der 13 wichtigsten in Deutschland erzeugten Agrarrohstoffe dürfte im August um 1,8 % auf 143,3 Punkte zugelegt haben, vor allem aufgrund höherer Erzeugerpreise für Rohmilch und Schlachtschweine.
Dennoch ist er erstmals seit 12 Monaten um 0,8 Punkte oder 0,6 % gegenüber dem Vorjahr leicht ins Minus geraten. So sind Raps und Getreide 26 % preisgünstiger als im Vorjahr. Im Zuge der Ernte haben die Erzeugerpreise weiter nachgegeben. Dabei war es vor allem der Druck von den Terminbörsen, der zur Schwäche führte, obwohl aufgrund der langanhaltenden Ernte und der überdurchschnittlichen Einlagerung nicht der übliche Angebots- bzw. Preisdruck entstand.
Die kaum bedarfsdeckenden Stückzahlen an Schlachtschweinen führten im August zu einem Anstieg des Vereinigungspreises um 13 Ct/kg innerhalb von nur 3 Wochen. Ein Ende dieser Aufwärtsentwicklung ist aktuell nicht in Sicht, die Preise dürften auch weiterhin stabil tendieren. Gleichzeitig gab der Preis für Schlachtkühe merklich nach, im September erscheint aber eine Stabilisierung realistisch.
Die Molkereien haben ihre Auszahlungsleistung für Rohmilch im Juli wieder stärker angehoben. Molkereiprodukte sind derzeit teuer, teils mit weiter steigender Tendenz. Angesichts des begrenzten Angebotes und der robusten Nachfrage dürfte sich daran auch kurzfristig kaum etwas ändern. Daher ist in den kommenden Monaten mit weiteren Aufschlägen beim Milchgeld zu rechnen.
Weitere Informatinen unter www.AMI-informiert.de.
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(AMI). Nachdem im vergangenen Monat Preiserhöhungen bei Lebensmitteln hauptverantwortlich für das Anziehen der Inflation waren, deuten die bislang vorliegenden Zahlen des AMI-Verbraucherpreisspiegels für den August 2013 zumindest bei frischen Nahrungsmitteln eine leichte Entspannung an. Mit Ausnahme von Käse sind aktuell zwar alle beobachteten Nahrungsmittel tierischen Ursprungs teurer als vor einem Jahr, allerdings hat sich der Preisabstand bei Fleisch, Wurst und Geflügel zum Vorjahr etwas verringert. Frisches Rindfleisch ist demnach noch 1,7 % teurer als vor 12 Monaten, Fleischwaren/Wurst 2,4 % und Geflügel 4,0 %. Die relativ hohen Verbraucherpreise für Butter, Trinkmilch und weitere Milchfrischprodukte wie Quark oder Sahne sind Resultat mehrerer Preisrunden im Verlauf der vergangenen Monate. Kostete ein 250-Gramm-Päckchen Deutsche Markenbutter vor Jahresfrist nur 75 Ct, hob der Lebensmitteleinzelhandel (LEH) den Preis in drei Stufen – zuletzt Anfang Mai 2013 auf 1,15 EUR an. Auch Trinkmilch war im Sommer 2012 sehr günstig. Im Basissortiment kostete ein Liter Frischmilch mit einem Fettgehalt von 1,5 % seinerzeit lediglich 49 Ct. 12 Monate und 2 Preisrunden später zahlen Verbraucher in Deutschland 59 Ct je Liter. Die Preisentwicklung auf Endverbraucherstufe spiegelt sich in der Erlössituation der Milcherzeuger wider. Mitte 2012 sank der Preis für Milch mit 4,0 % Fett und 3,4 % Eiweiß erstmals seit März 2010 wieder unter die Marke von 30 Ct. Seit August 2012 ist das Milchgeld deutlich gestiegen. Im Juli 2013 erhielten die Erzeuger nach Schätzung der AMI durchschnittlich 37,5 Ct je kg Milch. Eier halten im Wesentlichen das Niveau, welches die Preisrunde im deutschen LEH Anfang des Jahres brachte und sind derzeit rund 11 % teurer als im August 2012. Aufgrund langfristiger Kontrakte mit dem LEH wirken sich die niedrigen Erlöse, denen sich die Eierproduzenten europaweit ausgesetzt sehen, nicht auf die Ladenpreise aus. Zur AMI Agrarmarkt Informations-Gesellschaft mbH, Bonn: Die AMI wurde auf Initiative der Wirtschaft am 2. Juni 2009 gegründet. Die Geschäftsfelder umfassen die Bereitstellung neutraler, unabhängiger Marktfakten und Informationen über die nationalen und internationalen Agrarmärkte. Insgesamt werden 15 Märkte in über 70 Marktprodukten analysiert, bewertet und kommentiert. Rund 40 Mitarbeiter arbeiten an den Standorten Bonn (Hauptsitz), Hamburg und Berlin. Geschäftsführer ist Christian Alter. Weitere Informationen auf www.AMI-informiert.de oder persönlich unter 0228-33 805 404. Dateien zum Download: Preisauftrieb bei Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs etwas schwächer
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1713,3 Arbeitsstunden leistete jeder deutsche Landwirt durchschnittlich in den vergangenen zwölf Monaten. Damit wurden von den Erwerbstätigen der Land- und Forstwirtschaft sowie der Fischereiwirtschaft die meisten Arbeitsstunden geleistet - dies zeigt der statistische Vergleich von Branchen, in denen besonders viele Selbstständige tätig sind. Im Baugewerbe wurden im Vergleich 1651 Arbeitsstunden, in der Finanz- und Versicherungsbranche 1508,8 Arbeitsstunden in den letzten zwölf Monaten geleistet. Mit derzeit rund 286.500 registrierten landwirtschaftlichen Betrieben ist die Agrarbranche nach wie vor ein wichtiger Arbeitgeber. Insgesamt waren 688.000 Erwerbstätige im 2. Quartal 2013 in der Land- und Forstwirtschaft sowie in der Fischerei beschäftigt. Von den landwirtschaftlichen Betrieben wird eine Bodenfläche von insgesamt 16.667.300 Hektar bewirtschaftet.
Jede Woche präsentiert das BMELV interessante Zahlen zu den Themen Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Quelle: BMELV, Statistisches Bundesamt, Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung