Das Bundesministerium für Wirtschaft (BWMi) fördert die Nutzung von stationären Batteriespeichersystemen in Verbindung mit Photovoltaik-Anlagen zum Eigenverbrauch. Wer aktuell die Förderung, die aus einem zinsgünstigen Kredit der KfW und einem Tilgungszuschuss aus Mitteln BMWi besteht, nutzen will, sollten sich beeilen. Die Zuschüsse ändern sich für KfW-Anträge ab dem 1. Oktober 2017 von jetzt 16% auf dann 13% und sinken ab dem 01.01.2018 erneut auf 10% Zuschuss, der bis zum Programmende am 31.12.2018 gewährt wird.
Antragsberechtigt sind:
- In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Unternehmen, an denen Kommunen, Kirchen oder karitative Organisationen beteiligt sind,
- Freiberufler,
- Landwirte,
- Privatpersonen und gemeinnützige Antragsteller, die den Strom ganz oder teilweise einspeisen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).