Herr Goldmann zählte in der Vergangenheit zu den Kritikern des sogenannten "Tierschutz-TÜV" der im Koalitionsvertrag, der an der früheren Bundesregierung beteiligten Parteien, vereinbart und durchgeführt wurde . Er machte früh deutlich, das hinsichtlich des Tierschutzes wieder einmal mehr über EU-Recht hinausgegangen wird und keine 1:1-Umsetzung erfolgt. Als Folge entstehen heimischen Landwirten durch die jüngst gesetzlich geschaffenen Regelungen zukünftig erhebliche Kosten und mehr Bürokratie.
Die Änderung der Gesetzgebung um den "Tierschutz-TÜV" könnten zukünftig für die Stalleinrichtungsindustrie mit erheblichen Kosten verbunden sein. Ein bislang nicht näher definiertes obligatorisches Prüfverfahren für Stalltechnik soll das Inverkehrbringen von Stalleinrichtungen vorgeschaltet werden. Tiergerechte Innovationen werden somit durch den bürokratischen Aufwand gebremst.