(BFL). Die Bundesnetzagentur hat in einer Pressemitteilung eine Senkung der Vergütungssätze für Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) vom 1. Mai 2013 bis zum 31. Juli 2013 um jeweils 1,8 Prozent zum Monatsersten bekannt gegeben. Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur begründet diesen Schritt mit dem anhaltenden Zubau an Photovoltaik-Anlagen. "Im März wurde ein Wert von 290 MWp erreicht. Die Vergütung des Stroms aus Photovoltaik-Anlagen bemisst sich an einem gesetzlich vorgesehenen Zubaukorridor. Dieser wurde erneut überschritten, allerdings nicht mehr so deutlich wie bei den letzten Festsetzungen", erklärte der Präsident.
Die automatische monatliche Anpassung der Einspeisevergütung für PV-Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sieht eine konstante Absenkung der Vergütungssätze um jeweils ein Prozent vor. Wenn sich der Zubau oberhalb des im EEG festgelegten Korridors von 2.500 bis 3.500 MW pro Jahr bewegt erfolgt eine zusätzliche stufenweise Absenkung, je nach Höhe der Überschreitung. Zur Beibehaltung bzw. einer geringeren Absenkung der Vergütung führt eine Unterschreitung des Zubaukorridors. Die Festlegung erfolgt für das jeweilige Folgequartal und sichert so eine kontinuierliche Anpassung der Förderung an den zu erreichenden Zubaukorridor. Im Juli 2013 werden wir die Werte für das nächste Quartal veröffentlichen, erläuterte Jochen Homann.
Die aktuellen Vergütungssätze und Informationen zur installierten Leistung der gemeldeten PV-Anlagen für März 2013 sind auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht.