(VfW). Mieterstrom, Objektstrom, Quartierstrom oder Lokalstrom es gibt viele Namen für umweltfreundliche und kostengünstige dezentrale Stromversorgungsprojekte, die sich in den letzten Jahren immer weiter ausbreiten. Die großen Energieversorgungsunternehmen verfolgen diese Entwicklung mit Argwohn. Nun haben diese anscheinend mächtige Verbündete in der Regierungskoalition gefunden. In einem Strategiepapier für die demnächst stattfindende Energieklausur des Kabinettswird angekündigt, dass die zukünftige Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen auf „gasbetriebene Anlagen der öffentlichen Versorgung konzentriert“ werden soll. Nur dann, wenn man den Strom in die sowieso stark belasteten Stromnetze einspeist und einem Versorgungsunternehmen verkauft, soll es noch eine Förderung geben. Bei Versorgungsprojekten in Häusern oder Siedlungen, in denen der vor Ort erzeugte Strom als günstiger klimaschonender Mieterstrom verkauft wird oder vom Betreiber des BHKW selbst anstelle von Strom aus dem Netz verbraucht wird, will die Koalition die Förderung weitgehend streichen.
Die geschäftsführende Vizepräsidentin des VfW, Frau Dipl.-Ing. Birgit Arnold zeigte sich von dem Strategiepapier erschrocken: „Das ist ein Schlag gegen alle Bemühungen, die Effizienz der Wärme- und Stromversorgung durch intelligente Objektversorgungsprojekte zu verbessern. Mit der Energiewende zu mehr Klimaschutz und weniger Verbrauch hat das nichts zu tun. Es ist nicht nachvollziehbar, dass auf diesem Weg alle Initiativen von Energiegenossenschaften, Wohnungsunternehmen, kleinen Gewerbetreibenden und anderen Vorreitern einer umweltfreundlichen und klimaschonenden Energieversorgung behindert und ausgebremst werden sollen. Die Bundesrepublik hat sich in Europa verpflichtet, bis 2020 die Energieeffizienz um 20 % zu steigern. Überall wird geklagt, dass das mit großen Belastungen gerade für gering verdienende Menschen verbunden ist. Dezentrale Strom- und Wärmeversorgungsmodelle sind einer der wenigen Wege, auf denen die Klimaschutzziele ohne Kostensteigerungen oder gar günstiger erreicht werden können. Die Regierungskoalition handelt unverantwortlich, wenn sie diesen Weg planvoll zu verbaut!“
Die wesentlichen Fakten aus dem Vorschlag des Wirtschaftsministeriums sind:
a) Bei den heutigen Strompreisen sind Versorgungsmodelle, die eine Einspeisung von Strom in das Netz vorsehen, unwirtschaftlich. Niemand baut heute ein BHKW, wenn er nur die Vergütung bei Einspeisung ins Netz bekommt. Der Zuschlag für Strom, der ins Netz eingespeist wird, steigt um 2,59 ct/kWh bei Anlagen bis 50 kW elektrischer Leistung und 1 ct/kWh bei allen größeren Anlagen. Dafür wird bei Anlagen bis 50 kW die Förderungsdauer auf 45.000 Vollbetriebsstunden gedeckelt, also auf rund sieben Jahre. Mithin wird eine Erhöhung des Zuschlages um rund 47 % durch eine Streichung der Förderdauer um mindestens 30 %, bei guten Anlagen mit 7.000 h um ca. 40 % „kompensiert“.
Der VfW-Justiziar RA Martin Hack urteilt über die geplanten Änderungen: „Für größere Anlagen könnte damit in manchen Fällen die Errichtung eines BHKW bei Netzeinspeisung wirtschaftlich gerade eben funktionieren. Kleinst- und Mikro-KWK bleiben weiter völlig unwirtschaftlich. Die geänderte Förderung würde also nichts für eine weitere Verbreitung solcher energetisch sinnvoller Anlagen bringen.“
b) Wird der Strom in einem Gebäude erzeugt und dort und den Nachbargebäuden als Mieterstrom verkauft oder selbst genutzt, können Blockheizkraftwerke wirtschaftlich betrieben werden. Grund dafür ist, dass man hier etwas mehr für den Strom als Vergütung von den Bewohnern und den bisherigen gesetzlichen Zuschlag bekommt. Der Zuschlag bei Verbrauch in der Kundenanlage soll nach den Regierungsplänen bei Anlagen bis 50 kW auf 4 ct sinken und im Übrigen vollständig gestrichen werden. Damit werden sehr viele Mieterstromprojekte unwirtschaftlich und damit nicht realisiert. So geht sehr viel Potential für klimafreundliche Kraft-Wärme-Kopplung und günstige Mieterstromversorgung verloren. Die Regierung nimmt sich mit dieser Behinderung der Dezentralität die Chance, günstige Energie besonders im Mietwohnbereich zur Verfügung zu stellen.
Enttäuscht merkt der VfW-Justiziar hier an, dass er fürchtet, dass wie schon bei dem EEG-Strom Mieter- und Bürgerstromprojekte massiv behindert werden und einmal mehr überkommene Abnahmestrukturen geschützt werden.
Weitere Informationen sind unter www.energiecontracting.dezu erhalten.
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Energieklausur der großen Koalition will umweltfreundliche dezentrale Erzeugung begraben!
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